Jetzt auch für die Gemeinde: Feuerverbot in Wald und Waldesnähe

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Köniz,

In den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland und Emmental gilt neu ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Köniz gehört zum Kreis Bern-Mittelland.

Feuerverbot
Feuerverbot. - Keystone

Wie die Gemeinde Köniz informiert, haben die Regierungsstatthalter für die Verwaltungskreise Bern-Mittelland und Emmental ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe – Mindestabstand 50 Meter – ist bis auf Widerruf untersagt.

Das Verbot gilt damit auch in Köniz.

Die bereits bestehenden Feuerverbote in den Verwaltungskreisen Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau bleiben in Kraft. Die Waldbrandgefahr wird in diesen Regionen als «gross» beurteilt, im Berner Oberland ist sie «erheblich».

Das Feuerverbot gilt in den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland, Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland, Oberaargau und Emmental.

Aufruf zu besonderer Vorsicht

Ausserhalb dieser Verbotszonen – im Berner Oberland und Thun – darf Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Alle Feuer sind immer zu beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ist ganz darauf zu verzichten. Die Anweisungen der lokalen Behörden sind zu befolgen.

Die Situation wird am 16. Juli 2026 neu beurteilt. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.

Hinweise zur Situation und ein Merkblatt zu Feuerverbot im Wald und Waldesnähe sind auf der Webseite der Gemeinde Köniz verlinkt.

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