Köniz: Neuer Fuss- und Veloweg schliesst Lücke im Netz

Gemeinde Köniz
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In Köniz starten am Montag, 24. August 2026, die Hauptarbeiten für den Weg zwischen Muhlern- und Stapfenstrasse. Ende November soll er befahrbar sein.

Ortstafel von Schliern bei Köniz.
Ortstafel von Schliern bei Köniz. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Zwischen Schliern und dem Liebefeld/Steinhölzli fehlt eine verkehrsarme, direkte sowie hindernisfreie Verbindung zu Fuss und mit dem Velo.

Mit dem neuen Weg zwischen der Muhlern- und Stapfenstrasse realisiert die Gemeinde Köniz ein zentrales Teilstück auf dieser Achse. Ohne Absätze und Treppen ist der kombinierte Fuss- und Veloweg für alle geeignet, schafft kürzere Wege und mehr Sicherheit.

Neue Verbindung für alle

Die Verbindung schliesst eine Lücke im Könizer Velowegnetz und verbessert die Schul- und Alltagswege für Velofahrende auf der Achse Schliern – Liebefeld/Steinhölzli – Wabern/Bern.

Der neue Weg zwischen der Muhlern- und Stapfenstrasse sorgt im Verbund mit den angedachten Massnahmen auf der angrenzenden Schloss- und Wabersackerstrasse für eine bessere Verkehrssicherheit für alle. Fahrten von und zu den Zielen Zentrum Köniz und Steinhölzli sowie den Schulen Liebefeld und Lerbermatt werden für Velofahrende durch die neue Verbindung attraktiver und direkter.

Auch Fussgängerinnen und Fussgänger profitieren vom Neubau: Der neue Weg ist hindernisfrei gestaltet und so für ältere Menschen, Kinderwagen und Rollstuhlfahrende oder Menschen mit Rollator besser zugänglich.

Baustart

Baustart der Hauptarbeiten ist am Montag, 24. August 2026.

Bereits einige Tage früher starten Vorbereitungsarbeiten. Während der Bauarbeiten ist der heutige Fussweg gesperrt, eine Umleitung ist signalisiert. Voraussichtlich Ende November 2026 sind die Hauptarbeiten abgeschlossen und der neue Weg begeh- und befahrbar.

Die Schlussarbeiten erfolgen je nach Witterung bis zum Frühjahr 2027.

Schwerpunkt Rappentöri

In einem weiteren Projekt wird die Gemeinde Köniz zudem den Sulgenbach in diesem Bereich freilegen. Die Projektarbeiten dazu sind im Gang. Köniz legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) vom 17. August bis 20. September 2026, für die Ausdolung Sulgenbach Rappentöri Köniz, auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.

Beide Projekte, die Freilegung des Sulgenbachs und der neue Fuss- und Veloweg, sind mit der geplanten Überbauung Rappentöri abgestimmt und koordiniert.

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