Wie die Stadt Opfikon mitteilt, werden die amtlichen Publikationen ab 2024 in digitaler Form veröffentlicht und auf der E-Publikation-Webseite einsehbar sein.
Stadtverwaltung Opfikon.
Stadtverwaltung Opfikon. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Mit Beschluss vom 3. April 2023 hat der Gemeinderat entschieden, die amtlichen Publikationen ab 2024 in elektronischer Form zu veröffentlichen.

Für die Veröffentlichung wird das digitale Amtsblatt Schweiz genutzt.

Folglich sind ab 1. Januar 2024 sämtliche amtlichen Publikationen der Stadt Opfikon auf der E-Publikation-Webseite einsehbar.

Auftrag für ein neu definiertes Informationsmedium

Damit die Bevölkerung weiterhin umfassend und ausgewogen über Meldungen aus der Stadt Opfikon informiert und gleichzeitig auch eine Berichterstattung über gesellschaftliche, kulturelle, sportliche und politische Aktivitäten in der Stadt Opfikon sichergestellt ist, wurde dem Stadt-Anzeiger per Januar 2024 ein neuer Auftrag für ein neu definiertes Informationsmedium vergeben.

Dieses Informationsmedium besteht aus einem tagesaktuellen Online-Medium sowie einem Printprodukt (Zeitung), das zweiwöchentlich allen Haushaltungen in der Stadt Opfikon gratis ausgeliefert wird.

Neuigkeiten ohne Zeitverzögerung

Auf dem Online-Medium werden Neuigkeiten ohne Zeitverzögerung aufgeschaltet.

Sowohl Informationen der Stadt, der Redaktion, weiterer Organisationen und Parteien sind damit aktuell verfügbar.

In der Zeitung sind dann alle Informationen enthalten, die in den vorhergehenden zwei Wochen auf dem Online-Medium aufgeschaltet waren.

Mit diesem Vorgehen wird die Bevölkerung besser und aktueller informiert als bisher.

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