Fördergesuche können wie bisher vor der Durchführung förderwürdiger Projekte beantragt werden. Insbesondere bei Sonnenenergie und Holz gibt es noch Potenzial.
Blick auf die Gemeinde Wattwil (SG).
Blick auf die Gemeinde Wattwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Wattwil schreibt, konnten während der letzten vier Jahre Fördermittel für erneuerbare Energie in Zusammenhang mit Heizsystemen sowie für die Produktion oder Speicherung von Solarstrom beantragt werden.

Das lokale Sonnenenergie-Potenzial der Hausdächer und die regionale Ressource Holz sind noch nicht ausgeschöpft. Die Förderung der entsprechenden Massnahmen soll diese Nutzung weiterhin unterstützen und zur Verringerung des CO2-Ausstosses beitragen.

Der Gemeinderat hat daher beschlossen, das bestehende Förderprogramm weiterzuführen. Fördergesuche können wie bisher vor der Ausführung beantragt werden.

Mögliche Anpassung kommunaler Grundlagen werden noch abgewartet

Mit einer Anpassung der kommunalen Grundlagen wird bis auf Weiteres zugewartet, da sich mit der Zustimmung zum nationalen Strommantelerlass beziehungsweise dem Stromversorgungsgesetz im Juni 2024 voraussichtlich gewisse Rahmenbedingungen klären oder ändern werden.

Es ist noch nicht absehbar, welche Massnahmen ab Januar 2025 getroffen werden und welche Konsequenzen sich daraus auf die Förderpraxis von Bund, Kanton und Gemeinde ergeben. Auswirkungen auf das kommunale Förderprogramm sind sehr wahrscheinlich.

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