Kirchberg SG setzt sich für Menschen mit Behinderungen ein
Wie die Gemeinde Kirchberg SG meldet, will sie die Gleichstellungsanträge aus 2022 umsetzen.

2022 wurde auch der Antrag «Schaffung von Stellen für Menschen mit einer Beeinträchtigung» angenommen.
An der Bürgerversammlung vom 1. April 2022 hat die Bürgerschaft in der allgemeinen Umfrage die Anträge «Einführung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes» und «Schaffung von Stellen für Menschen mit einer Beeinträchtigung» angenommen.
Die beiden Anträge wurden an den Gemeinderat zur Begutachtung und Ausarbeitung eines Beschlussentwurfes gewiesen.
Zur Umsetzung der Anträge wurden Abklärungen mit dem Schweizer Paraplegiker-Zentrum Nottwil getroffen.
Gemeinde ist offen für Menschen mit körperlicher Einschränkung
Die Gemeinde Kirchberg ist als Arbeitgeberin offen für Menschen mit körperlicher Einschränkung.
Bereits heute bestehen Anstellungen von Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen.
Diese Offenheit soll zukünftig in den Stellenausschreibungen explizit als Hinweis aufgenommen werden.
Zudem sollen die Inserate auf den entsprechenden Plattformen für Personen mit körperlicher Einschränkung publiziert werden. Zentral ist auch die Ausschreibung von Stellen in Teilzeitpensen.
Arbeitsstelle muss mit Aufgaben gefüllt sein
Eine behindertengerechte Arbeitsstelle kann nicht einfach zusätzlich zum bestehenden Stellenplan geschaffen werden.
Die Stelle muss auch mit Aufgaben gefüllt sein. Daher wird der Fokus auf eine erhöhte Flexibilität bei der Ausgestaltung der Pensen gelegt.
Es bringt nichts auf Biegen und Brechen eine Stelle mit einer Person mit körperlicher Einschränkung besetzen zu wollen.
Vielmehr sind Offenheit gegenüber Menschen mit Behinderungen und die Bereitschaft zur Umsetzung der entsprechenden Massnahmen gefragt.
Bauliche Eingriffe sollen nicht im Voraus umgesetzt werden
Da im Voraus nicht feststeht, in welchem Bereich eine Person mit körperlicher Einschränkung angestellt werden kann, sollen nicht im Voraus bauliche Eingriffe umgesetzt werden.
Baulichen Massnahmen sollten fallbezogen umgesetzt werden, zumal im Rahmen einer IV-Eingliederung entsprechende Beiträge geleistet werden.
Damit bauliche Massnahmen im Falle einer geeigneten Bewerberin oder eines geeigneten Bewerbers auch umgesetzt werden können, sind 10'000 Franken ins Budget 2023 aufgenommen worden.