Kirchberg SG: Ersatzneubau der Mühlaubrücke kann weitergehen
Am 22. September bewilligte die Lütisburger Stimmbevölkerung 270'000 Franken. Damit geht der Ersatzneubau der gesperrten Mühlaubrücke bei Kirchberg SG weiter.

Die gesperrte Mühlaubrücke steht je zur Hälfte im Eigentum der Gemeinden Kirchberg und Lütisburg. Während die Bürgerschaft von Kirchberg den erforderlichen Planungskredit für den vorgesehenen Ersatzneubau der Mühlaubrücke an der vergangenen Bürgerversammlung genehmigt hat, wurde dieser in der Gemeinde Lütisburg in erster Instanz abgelehnt. Damit konnte das Projekt eines Ersatzneubaus der Mühlaubrücke nicht wie vorgesehen weitergeführt werden.
Lütisburg hat erneut über den Projektierungskredit abgestimmt
Nachdem die Mühlaubrücke aus Sicherheitsgründen dauerhaft gesperrt werden musste, hat die Lütisburger Stimmbevölkerung an der ausserordentlichen Bürgerversammlung vom 22. September 2026 erneut über die Genehmigung des Projektierungskredits von Fr. 270'000.– für den Ersatzneubau der Mühlaubrücke abgestimmt. Dem Kredit wurde mit einer deutlichen Mehrheit zugestimmt.
Damit kann das Projekt einer Ersatzbrücke wie ursprünglich geplant weiterverfolgt werden.
Der Kirchberger Gemeinderat freut sich über den Entscheid der Lütisburger Stimmbevölkerung. Mit diesem Entscheid hat Lütisburg ein wichtiges Zeichen für die gesamte Region Toggenburg gesetzt.
Als nächster Schritt wird die Projektierung des geplanten Ersatzneubaus wieder aufgenommen. Ziel bleibt ein sicherer und zeitnaher Ersatzneubau der Mühlaubrücke.










