Mühlaubrücke: Die Gemeinden halten am geplanten Ersatzneubau fest
Die Gemeinden Lütisburg und Kirchberg halten am geplanten Ersatzneubau für die einsturzgefährdete Mühlaubrücke fest. Das Projekt sei schon weit fortgeschritten.

Seit der Sperrung der einsturzgefährdeten Mühlaubrücke am 30. April 2026 sind die Gemeinderäte Lütisburg und Kirchberg in einem engen Austausch miteinander.
Das gemeinsame Ziel ist es, eine möglichst rasche Ersatzlösung für die Mühlaubrücke zu realisieren, unter Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen. Dies haben die beiden Gemeinderäte bereits am 5. Mai 2026 in einer gemeinsamen Sitzung bekräftigt, wie die Gemeinde Kirchberg schreibt.
Diverse Vorschläge aus der Bevölkerung geprüft
Seit der Sperrung der Mühlaubrücke sind bei den Gemeinden Lütisburg und Kirchberg aus der Bevölkerung verschiedene Vorschläge eingegangen, wie die Verkehrsverbindung wiederhergestellt werden könnte. Unter anderem wurde der Bau einer Holzbrücke vorgeschlagen.
Die Gemeinderäte schätzen das Engagement der Bevölkerung und bedanken sich für die eingebrachten Ideen. Sämtliche Vorschläge wurden geprüft und entsprechende Abklärungen vorgenommen.
Die Prüfung hat jedoch gezeigt: Auch wenn einzelne Ideen auf den ersten Blick einfach und effizient umsetzbar erscheinen, würde die Umsetzung eines neuen Projekts im Vergleich zum aktuell verfolgten Projekt einer Betonbrücke wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Die Gründe dafür liegen hauptsächlich in den rechtlichen Bestimmungen, welche in unserem Land, Kanton und in der Gemeinde eingehalten werden müssen. Die gesetzlich notwendigen Verfahren benötigen Zeit und beinhalten vorgeschriebene Fristen.
Weshalb führt eine neue Lösung nicht schneller ans Ziel?
An erster Stelle steht der Projektfortschritt des bestehenden Projekts: Für den Ersatzneubau der Mühlaubrücke wurde bisher ein Projekt mit einem Ersatzneubau mittels Betonbrücke geplant.
Diese Planung hat bereits mehrere wichtige Schritte durchlaufen. Nach einem Variantenstudium wurde ein Vorprojekt erarbeitet. Dieses wurde bereits einem Mitwirkungsverfahren unterzogen und durch den Kanton vorgeprüft.
Ein Wechsel auf eine komplett neue Brückenlösung würde bedeuten, dass viele dieser Schritte nochmals von vorne durchlaufen werden müssten.
Mögliche Hürde: Bewilligungsverfahren
Eine neue Brückenlösung müsste verschiedene Bewilligungsverfahren erneut durchlaufen. Diese Verfahren stellen sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und die Mitwirkungsrechte von Bevölkerung und Kanton gewährleistet werden.
Bei einem gänzlich neuen Brückentyp ist zudem offen, ob das Projekt überhaupt bewilligungsfähig wäre.
Es gilt das öffentliche Beschaffungswesen
Gemeinden dürfen grössere Aufträge nicht frei an ein Unternehmen vergeben, welches der Gemeinde eine passende «Fertiglösung» bietet, sondern es muss ein gesetzlich geregeltes Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden.
Dies gewährleistet die Gleichbehandlung und einen fairen Wettbewerb. Beim aktuell geplanten Projekt sind diese Abläufe bereits geklärt.
Die Gemeinde darf die geltenden gesetzlichen Vorgaben nicht umgehen, auch wenn alle Beteiligten ein grosses Interesse an einer schnellen Lösung haben. Für den Ersatzneubau der Mühlaubrücke darf das Notrecht, anders als bei der bereits erstellten Gasleitungsbrücke, nämlich nicht angewendet werden.
Der schnellste Weg bleibt der bestehende Weg
Damit ein neues Brückenprojekt tatsächlich sinnvoll wäre, müsste es entweder deutlich schneller realisierbar oder wesentlich günstiger sein. Aufgrund des bereits erreichten Projektfortschritts, der gesetzlichen Vorgaben im öffentlichen Beschaffungswesen sowie der notwendigen Bewilligungsverfahren ist dies bei den vorgeschlagenen Alternativprojekten nicht der Fall.
Die getätigten Abklärungen haben gezeigt, dass ein Wechsel auf ein neues Brückenprojekt den Bau einer neuen Brücke nicht beschleunigen, sondern um ein bis zwei Jahre verzögern würde.
Aus Sicht des Gemeinderates Lütisburg ist deshalb klar: Der schnellste Weg zu einer neuen Mühlaubrücke führt darüber, der Lütisburger Stimmbevölkerung den abgelehnten Planungskredit für die Ersatzbrücke aus Beton nochmals vorzulegen.
Weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat Lütisburg wird der Bevölkerung an der geplanten ausserordentlichen Bürgerversammlung erneut den Planungskredit von 270'000 Franken beantragen.
Die Kirchberger Bevölkerung hat diesem Kredit bereits zugestimmt. Mit diesem Vorgehen wird die schnellstmögliche Lösung für einen Ersatzneubau der Mühlaubrücke verfolgt. Parallel dazu haben die Abklärungen für eine Lösung für eine Fussgängerverbindung gestartet.
Die Gemeinderäte von Lütisburg und Kirchberg bedanken sich bei der Bevölkerung für ihr Engagement und die eingebrachten Ideen sowie für das Verständnis dafür, dass eine nachhaltige Lösung nicht nur technisch, sondern auch rechtlich sorgfältig umgesetzt werden muss.









