Grabräumung in Oberhelfenschwil

Die Angehörigen der von der Grabräumung betroffenen Verstorbenen wur­den informiert, dass die Grabsteine und Urnenplatten bis 15. April zu entfernen sind.

Friedhof. (Symbolbild)
Friedhof. (Symbolbild) - Nau.ch

Die gesetzliche Grabesruhe läuft bei Erdbestattungen von Erwachsenen und bei Urnengräbern nach 20 Jahren und bei Urnenwandgräbern nach 10 Jahren ab. Die Angehörigen der von der Grabräumung betroffenen Verstorbenen wur­den schriftlich informiert, dass die Grabsteine und Urnenplatten bis 15. April 2020 zu entfernen sind.

Danach kann über die Grabsteine und Pflanzen entschädigungslos verfügt werden (Art. 27 VV zum Gesetz über die Friedhöfe und Bestattungen).

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Bundesrat
233 Interaktionen
Fast 40'000 Fr.
Weihnachtsmarkt Hauptbahnhof Zürich Bargeld
197 Interaktionen
500-Fr-Busse drohte

MEHR AUS TOGGENBURG

Kirchberg SG
Kollision Brunnadern
7 Interaktionen
Brunnadern SG
Halskette
3 Interaktionen
Kirchberg SG
Bütschwil