Kirchberg (SG)

Landerwerb abgeschlossen: Weg für Husenstrasse frei

In Kirchberg SG ist der Landerwerb für die Husenstrasse abgeschlossen, damit sind alle Voraussetzungen für den Baubeginn des Projekts erfüllt.

Landschaftsaufnahme in Kirchberg (SG).
Landschaftsaufnahme in Kirchberg (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Kirchberg SG informiert, ist der Landerwerb für das Strassenprojekt zur Verlegung der Husenstrasse zwischen der Politischen Gemeinde Kirchberg und der Katholischen Kirchgemeinde Alttoggenburg abgeschlossen. Gleichzeitig hat die Kirchgemeinde eine Teilfläche von Grundstück Nr. 711 an der Lerchenfeldstrasse von der Gemeinde erworben.

An der Bürgerversammlung 2022 genehmigte die Bürgerschaft den Kredit für die neue Bushaltestelle im Zentrum von Kirchberg, für die Strassenraumgestaltung zwischen Gemeindehaus und Zentrumsüberbauung und für die Verlegung der Husenstrasse.

Die Bushaltestelle und die Strassenraumgestaltung wurden bereits umgesetzt. Die Verlegung der Husenstrasse wurde in einem separaten Strassenprojekt öffentlich aufgelegt.

Einsprachen erledigt

Die gegen das Strassenprojekt eingegangenen Einsprachen konnten anfangs 2025 erledigt werden. Nachdem das Strassenprojekt rechtskräftig wurde, konnte der Landerwerb mit der Katholischen Kirchgemeinde Alttoggenburg aufgegleist werden.

Bereits im 2023 hat die Kirchbürgerversammlung der damaligen Kirchgemeinde Kirchberg das Landgeschäft behandelt. Dabei wurden zwei Landgeschäfte beschlossen.

Einerseits ging es um den Erwerb des für den Strassenbau benötigten Landes auf dem Kirchenvorplatz durch die Gemeinde. Andererseits hat die Kirchgemeinde auch den Erwerb einer Teilfläche von Grundstück Nr. 711 an der Lerchenfeldstrasse von der Gemeinde beschlossen.

Landerwerb abgeschlossen – Baubeginn vorbereitet

Über die Konditionen dieser Landgeschäfte einigten sich die Politische Gemeinde Kirchberg und die Katholische Kirchgemeinde Kirchberg bereits vor der öffentlichen Auflage des Strassenprojektes.

Nach Rechtskraft des Strassenprojektes im Februar 2025 wurde der Landerwerb weiter konkretisiert. Verschiedene Bereinigungen alter Dienstbarkeiten wurden vorgenommen.

Der Landabtausch beziehungsweise -verkauf wurde im September 2025 durch den Administrationsrat des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen genehmigt. Damit waren alle Voraussetzungen erfüllt, um den Tauschvertrag öffentlich zu beurkunden.

Der Vollzug der Landgeschäfte im Grundbuch erfolgte im Dezember 2025. Die Voraussetzungen für einen Baubeginn des Strassenprojektes sind grundsätzlich erfüllt.

Zeitpunkt der Umsetzung noch unklar

Zurzeit ist aber noch offen, wann das Projekt umgesetzt wird. Das kantonale Tiefbauamt führte zwar das Mitwirkungsverfahren zum Betriebs- und Gestaltungskonzept Kirchberg durch. Wann mit einer Realisierung des Kantonsstrassenprojekts gerechnet werden kann, ist zurzeit ungewiss.

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