Ittigen: Nutzung gemeindeeigener Räume ab 31. Mai 2021
Der Bundesrat hat am 26. Mai 2021 die Massnahmen gegen das Coronavirus weiter gelockert. Die Nutzungsvorschriften verschiedener gemeindeeigener Räume zu ändern.

Aufgrund der neuen Vorgaben des Bundes gilt bei der Nutzung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten Folgendes, so schreibt die Gemeinde Ittigen:
Das Freizeithaus Rütiwäldli und das Ferienheim Lenk bleiben bis Ende Juni 2021 geschlossen. Reservationen ab Juli 2021 werden unter Vorbehalt entgegengenommen.
Das Restaurant Chäppu kann seinen Restaurationsbereich wieder zu den normalen Öffnungszeiten betreiben. Es gelten die offiziellen Bedingungen (Einhalten der Schutzmassnahmen, Personenbeschränkung pro Tisch [Innenbereich: max. vier Personen, Aussenbereich: max. sechs Personen]). Unter diesen Voraussetzungen ist auch die Konsumation bei Veranstaltungen wieder möglich.
Die Räumlichkeiten im ChäppuTräff und in der Pulferstube können für gemeindeinterne und private Veranstaltungen unter Beachtung der folgenden Bedingungen wieder erweitert genutzt werden:
- Für jede Veranstaltung ist eine Person zu bezeichnen, welche das Einhalten der Schutzmassnahmen sicherstellt.
- Es besteht weiterhin Maskenpflicht.
- Die Minimalabstände sind durchgehend einzuhalten.
- Nach jeder Veranstaltung sind die genutzten Oberflächen zu reinigen und zu desinfizieren sowie die Räumlichkeiten gut zu lüften.
- Die Kontaktdaten der Teilnehmenden sind zu erfassen.
Es gelten die nachfolgenden Maximalbelegungen:
Chäpputräff Raum Stockhorn: 1/2 der Maximalbelegung (40 Personen) = maximal 20 Pers.
Chäpputräff Raum Jura: 1/2 der Maximalbelegung (15 Personen) = maximal 8 Pers.
Pulferstube: 1/2 der Maximalbelegung (20 Personen) = maximal 10 Pers.