Gemeinde Ittigen passt Verordnung über die Arbeitszeit an
Wie die Gemeinde Ittigen bekannt gibt, tritt die Teilrevision der Verordnung über die Arbeitszeit per 1. Juli 2023 in Kraft.

Mit der Teilrevision der Personalverordnung schuf der Kanton konkurrenzfähige Anstellungsbedingungen und baute die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit weiter aus.
Er trägt damit zur Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber bei.
In Ittigen gab die Verordnung über die Arbeitszeit immer wieder zu Diskussionen Anlass.
Um mit dem Kanton Schritt zu halten und damit auch die Attraktivität der Gemeinde als Arbeitgeberin zu fördern, soll ein Teil der geltenden gemeindeeigenen Bestimmungen an diejenigen des Kantons angepasst werden.
Änderungen treten im Juli 2023 in Kraft
Die Teilrevision betrifft insbesondere das mobile Arbeiten und Homeoffice sowie Kurzurlaube (zum Beispiel für das Pflegen und Betreuen von plötzlich erkrankten oder verunfallten Familienangehörigen).
Der Gemeinderat hat die Änderungen in der Verordnung über die Arbeitszeit genehmigt.
Die Änderungen treten – vorbehältlich allfälliger Beschwerden – per 1. Juli 2023 in Kraft.










