Wie die Gemeinde Unterseen bekannt gibt, können Baugesuche ab dem 1. März 2022 nur noch elektronisch auf der Plattform «eBau» eingereicht werden.
Strassenschild von Unterseen mit Unterseen im Hintergrund.
Strassenschild von Unterseen mit Unterseen im Hintergrund. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Das elektronische Baubewilligungsverfahren wird ab dem 1. März 2022 im Kanton Bern und somit auch in der Gemeinde Unterseen obligatorisch.

Baugesuche können bereits seit einiger Zeit elektronisch auf der Plattform «eBau» eingereicht werden. Das Ausfüllen über «eBau» funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Das Gesuch wird online erfasst und lädt sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt die Wegleitung.

Aufgrund ausstehender gesetzlicher Anpassungen müssen die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen weiterhin noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden. Auch der Bauentscheid wird wie bis anhin noch per Post eröffnet. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Kantons Bern veröffentlicht.