Wie die Gemeinde Innertkirchen berichtet, sind die bernischen Gemeinden zur Beglaubigung von Unterschriften von Privatpersonen nicht berechtigt.
Notar
Ein Notar-Schild - Pixabay
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Für die Beglaubigung von Unterschriften von Privatpersonen ist im Kanton Bern einzig der Notar zuständig. Die bernischen Gemeinden sind dazu nicht berechtigt.

In anderen Kantonen liegt die Beglaubigung von Unterschriften teilweise in der Kompetenz der Gemeinden. Dies sorgt bei Kunden immer wieder für Unverständnis.

Wer eine Unterschrift beglaubigen lassen muss, wird gebeten, sich direkt an einen bernischen Notar in der Region zu wenden. Eine Unterschriftenbeglaubigung kostet mindestens 20 Franken und höchstens 100 Franken gemäss Verordnung über die Notariatsgebühren.

Kopien von Originaldokumenten können bestätigt werden

Bürger werden gebeten, vorgängig einen Termin beim Notar ihrer Wahl zu vereinbaren und eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass mitzunehmen.

Die Einwohnerdienste können lediglich bestätigen, dass es sich um Kopien von Originaldokumenten handelt.

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