Ilanz verschickt Rechnungen für Feuerwehrersatzabgabe
Wie die Gemeinde Ilanz berichtet, wird im Januar 2022 die Abgabe für die Befreiung von der Feuerwehrpflicht fällig.

Gemäss des Feuerwehrgesetzes der Gemeinde Ilanz sind Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht beginnt am Anfang des Jahres, in dem das 21. Altersjahr erfüllt wird und endet am Schluss des Jahres der Erfüllung des 45. Altersjahres.
Die Feuerwehrpflicht wird durch aktiven Feuerwehrdienst oder durch die Bezahlung der Ersatzabgabe erfüllt. Es besteht kein Anspruch in den aktiven Feuerwehrdienst eingeteilt zu werden.
Betreffend Befreiung vom aktiven Feuerwehrdienst sowie Befreiung von der Feuerwehrpflicht und Ersatzabgabe verweisen wir auf die Ausführungen im Feuerwehrgesetz der Gemeinde Ilanz.
Die Feuerwehrpflichtersatzabgabe wird pro Jahr bezogen
Die Feuerwehrpflichtersatzabgabe beträgt 350 Franken pro Jahr. Für Personen in Erstausbildung beträgt die Feuerwehrpflichtabgabe 50 Franken pro Jahr, Stichtag 31. Dezember 2021.
Die Erstausbildung umfasst die erste Ausbildung, welche zur Berufsausübung befähigt, und die darauf aufbauenden Ausbildungen bis einschliesslich des ersten Masterabschlusses auf Tertiärstufe.
Bestätigungen der Erstausbildung sowie zur Befreiung der Feuerwehrpflichtersatzabgabe, Studienbestätigung, Immatrikulationsbestätigung, Lehrvertrag etc., sind bis spätestens 31. Dezember 2021 beim Gemeindesteueramt Ilanz oder via E-Mail einzureichen.