Wegen geändertem Kundenverhalten hat die Eigentümerin des ehemaligen Landiareals entschieden, das bewilligte Bauprojekt für das neue Einkaufszentrum abzuändern.
Konferenztisch (Symbolbild)
Konferenztisch (Symbolbild) - Keystone

Die Anpassung des Bauprojekts bedingt eine Änderung der bestehenden Überbauungsordnung. Diese wurde vom Gemeinderat genehmigt und liegt bis zum 20. Mai öffentlich auf.

Der boomende Onlinehandel hat Konsequenzen für das bewilligte Bauprojekt der HRS am ehemaligen Standort der Landi. Verkaufsflächen lassen sich kaum mehr vermieten. Deshalb hat die HRS als Eigentümerin der Baulandparzelle entschieden, im Obergeschoss des neuen Coopgebäudes Wohnraum und die Möglichkeit für stilles Gewerbe zu schaffen. Die geltende Überbauungsordnung lässt eine solche Nutzung allerdings nicht zu und bedingt eine Anpassung der Überbauungsordnung.

Baugesuch für Wohnraum bedingt Anpassung der ÜO

Anfangs Mai 2018 hat Martin Kull, CEO der HRS Real Estate AG, sich den Fragen der Bevölkerung gestellt und versichert, dass der Bau des Einkaufszentrums gegenüber dem Bahnhof realisiert werde. In der Folge hat die Baukommission ihren Widerherstellungsentscheid sistiert und der HRS Gelegenheit gegeben, die Planänderung zu erarbeiten und parallel dazu eine Anpassung der Baueingabe einzureichen. Das Baugesuch ist im Spätherbst bei der Bauverwaltung eingetroffen und wurde von dieser in Koordination mit dem Regierungsstatthalter soweit möglich bearbeitet. Die Baubewilligung kann jedoch nur aufgrund der angepassten Planung erteilt werden.

Aufgrund der vielen Beteiligten nahm das Planungsverfahren etwas mehr Zeit in Anspruch als geplant. Weil die Erteilung der Baubewilligung unabdingbar mit diesem Verfahren zusammenhängt, konnte das neue Bauprojekt noch nicht bewilligt werden. Die Voraussetzungen dazu sind erst geschaffen, wenn im Rahmen der laufenden öffentlichen Auflage keine Einsprachen eingereicht werden bzw. wenn allfällige Einsprachen bereinigt sind.

Verschiebung wirkt sich günstig auf das Projekt Ortsdurchfahrt aus

Aufgrund dieser Situation ist klar, dass die von der Baubewilligungsbehörde im letzten Jahr gesetzte Frist für den Baubeginn nicht eingehalten werden kann. Läuft alles nach Plan, kann die Baubewilligung bis zu den Sommerferien erteilt und mit dem Bau nach den Ferien gestartet werden. Die Baukommission hat entsprechend reagiert und die Frist für die Widerherstellung so angepasst, dass im Sommer eine neue Standortbestimmung möglich ist. Die bewilligungsbedingte Verschiebung des Baustarts für das Einkaufszentrum kommt nicht ganz ungelegen. Denn die Planung des Projekts Ortsdurchfahrt hat gezeigt, dass ein gleichzeitiger Baustart die Verkehrssituation rund um den Bahnhof zusätzlich erschwert hätte. Gemäss Bauprogramm des Kantons werden nach den Sommerferien die Bauarbeiten der Ortsdurchfahrt soweit fortgeschritten sein, dass die Kreuzung Bahnhofstrasse – Moosstrasse – Spitalstrasse wieder offen ist, was ein gut geregeltes Verkehrsregime für die Baustelle von HRS ermöglicht. Der konkrete Termin für den Start der Bauarbeiten des Einkaufszentrums kann erst nach Vorliegen der Baubewilligung festgelegt werden. Bezüglich dem Bauprojekt Ortsdurchfahrt wird auf die Webseite der Gemeinde verwiesen, auf welcher wichtige Informationen zum Baufortschritt laufend publiziert werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Real MadridHRS