Bis spätestens am 17. September 2021 können neue Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Horgen eingereicht werden.
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Abstimmung (Symbolbild) - analogicus/pixabay
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Wie die Gemeinde Horgen berichtet, ist gestützt auf die Wahlausschreibung vom 23. Juli 2021 für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022 innerhalb der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Grimm Barbara

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen wird eine neue Frist von sieben Tagen, bis spätestens am 17. September 2021, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag geändert oder zurückgezogen werden kann oder neue Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Abteilung Präsidiales, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen, eingereicht werden können.

Wählbar ist, wer Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Horgen ist, politischen Wohnsitz in der Gemeinde Horgen hat, über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt und das 18. Altersjahr vollendet hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort/Heimatland auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Wahlvorschlag

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Horgen unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die wahlleitende Behörde erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 28. November 2021 eine Urnenwahl (1. Wahlgang) durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Herr Dr. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

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