Aufhebung der Sperrung der Wiesen und Parkanlagen am See

Der Gemeinderat hat beschlossen, zur besseren Durchsetzbarkeit der vom Bund erlassenen Massnahmen zur Separierung der Bevölkerung das Strandbad zu schliessen.

Gemeinde Oberrieden - Gemeinde Oberrieden

Trotz der Ausrufung der ausserordentlichen Lage gemäss Art. 7 Epidemiengesetz am 13. März 2020 durch den Bundesrat, hat sich in den darauffolgenden Tagen gezeigt, dass sich bei schönem Wetter in gewissen Gebieten (insbesondere im Strandbad Oberrieden) weiterhin unzulässige Menschenansammlungen gebildet haben und somit die notwendigen Massnahmen für den Schutz der öffentlichen Gesundheit nicht an allen Örtlichkeiten gehörig eingehalten wurden. Der Gemeinderat hat daraufhin beschlossen, zur besseren Durchsetzbarkeit der vom Bund erlassenen Massnahmen zur Separierung der Bevölkerung das Strandbad für die Bevölkerung zu schliessen.

Um eine Ausweichung der Bevölkerung vom Strandbad in die weiteren Wiesen und Parkanlagen am See zu verhindern, wurden diese zeitgleich für die Öffentlichkeit gesperrt. In der Zwischenzeit sind einige sonnige Tage und Wochenenden verstrichen und die Platzsperrrungen haben ihre Wirkung bis auf einzelne Ausnahmen erfüllt.

Vor kurzem hat der Bundesrat bekannt gegeben, dass er eine schrittweise Lockerung der Massnahmen ab dem 27. April 2020 plant. Einhergehend mit den geplanten Lockerungen und in Anbetracht der zusätzlichen Einschränkungen durch das Feuerverbot hat der Gemeinderat am 28. April 2020 entschieden, bis auf das Strandbad die Platzsperrungen wieder aufzuheben.

Das Strandbad bleibt bis auf weiteres geschlossen resp. gesperrt.

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