Abfallgrundgebühren für 2022 in Hochdorf wurden festgelegt
Wie die Gemeinde Hochdorf informiert, wurden die Abfallgrundgebühren für das Jahr 2022 für Privatpersonen und das Gewerbe festgelegt.

Die solidarische Kehrichtgrundgebühr wird jährlich in Bezug auf die angefallenen Entsorgungskosten festgelegt. Aufgrund der Kostenentwicklung im Jahr 2021 werden die Gebühren pro steuerpflichtige Person für das Jahr 2022 auf 60 Franken festgesetzt.
Für Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe beträgt die Grundgebühr für das Jahr 2022 90 Franken. Gebührenpflichtig sind Kapitalgesellschaften mit Niederlassung oder Zweigniederlassung in Hochdorf, Einzelfirmen mit Eintrag im Handelsregister, Genossenschaften und Vereine mit eigener Liegenchaft.
Für Hotelbetriebe und Pflegeheime werden für jedes Zimmer 10 Franken verrechnet. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich keine Veränderungen.
Die Grundgebühr wird im Juli 2022 pauschal und unabhängig von der effektiv produzierten Abfallmenge in Rechnung gestellt