Gemeinde Huttwil möchte die alte Saugkehrmaschine ersetzen
Wie die Gemeinde Huttwil mitteilt, wurde für den Ersatz der Saugkehrmaschine ein Brutto-Verpflichtungskredit in Höhe von 270'000 Franken beschlossen.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 3. April 2023 den Brutto-Verpflichtungskredit von 270'000 Franken für den Ersatz der Saugkehrmaschine unter Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums beschlossen.
Gestützt auf das Organisationsreglement wird der Gemeinderatsbeschluss vom 3. April 2023 öffentlich bekannt gemacht.
Die Botschaft liegt während der Referendumsfrist in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und kann auf der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.
Frist für das fakultative Referendum
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit der erstmaligen Publikation das Referendum ergriffen werden.
Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Vorlage innert zwölf Monaten zum Entscheid.
Für das fakultative Referendum sind erforderlich, dass die Einreichung bis spätestens 12. Juni 2023 beim Gemeinderat Huttwil erfolgt und das Referendumsbegehren von mindestens 178 Stimmberechtigten der Gemeinde Huttwil rechtsgültig unterzeichnet ist.