Wie die Gemeinde Schönengrund meldet, plant sie, ab dem Jahr 2023 Meteorwassergebühren zu erheben.
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Abwasser (Symbolbild). - Bild: Pixabay/ Wokandapix
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Die öffentlichen Meteorwasserleitungen werden durch den Kanton und die Gemeinde betrieben und unterhalten.

Seit 2022 verrechnet der Kanton der Gemeinde Schönengrund für die Mitbenützung der Kantonsstrassenentwässerung eine Gebühr.

Unter der Wahrung der verursachergerechten Gebührenfinanzierung plant die Gemeinde Schönengrund auf Basis des gültigen Abwasserreglements, Meteorwassergebühren für die Mitbenützung von öffentlichen Leitungen zu erheben und einzuführen.

Mit diesen Einnahmen sind der Kantonsbetrag sowie die Kosten für den Betrieb und Unterhalt der gemeindeeigenen öffentlichen Leitungen zu finanzieren.

Kosten wurden im Voranschlag 2023 berücksichtigt

Im Voranschlag 2023 sind die Kosten für die Grundlagenerhebung und Einführung der Meteorwassergebühren berücksichtigt.

Für die Ausführung dieser Arbeiten wurde die Firma Wälli AG Ingenieure aus Herisau beauftragt.

Ermittlung der abflusswirksamen Flächen

Für die Ermittlung der abflusswirksamen Flächen werden Begehungen vor Ort vorgenommen.

Die Begehungen können mehrheitlich von der Strasse aus erfolgen, in bestimmen Fällen wird das Betreten von Privatgrundstücken jedoch erforderlich.

Die Begehungen finden im Frühjahr/Sommer 2023 statt. Die Gemeinde wird die Bevölkerung über den Fortschritt der Planungsarbeiten auf dem Laufenden halten.

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