Wie die Gemeinde Schönengrund mitteilt, werden Eigentümer von Grundstücken an Strassen und Wegen gebeten, überhängenden Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.
Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schönengrund.
Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schönengrund. - Nau.ch / Simone Imhof
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Viele Grundeigentümer schneiden ihre Sträucher und Bäume entlang der öffentlichen Strassen und Wege regelmässig zurück, damit niemand behindert wird.

Leider ragen jedoch an anderen Stellen Äste der Bäume oder Sträucher in die Verkehrswege hinein und behindern den Verkehr.

Bei Regenfällen und Schnee, wenn das Laub schwer wird, ragen solche Äste weit in die Fahrbahn oder in den Gehweg hinein oder herunter.

Besonders in Kurven oder Einmündungen wird die Sicht beeinträchtigt und es entstehen gefährliche Situationen.

Mindestfreiräume, Signalisationen und Beschriftungen

An vielen Orten werden zudem Signale und Hydranten verdeckt und die Strassenlampen können ihr Licht nicht mehr richtig streuen.

Auch der Winterdienst wird durch hinausragende Äste stark behindert oder sogar beeinträchtigt.

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen (betrifft, auch die dem Gemeingebrauch gewidmeten Privatstrassen) werden Gebeten, ihre auf die Strasse und das Trottoir überhängenden Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.

Sträucher und Bäume dürfen nur in das Strassenareal ragen, wenn deren Äste die Fahrbahn um mindestens fünf Meter und das Trottoir um mindestens 2,5 Meter überragen.

Hecken sind auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden und Signalisationen sowie Beschriftungen sind frei zu legen.

Strassenkreuzungen, Einmündungen und Ausfahrten

Ungeachtet des gesetzlichen Grenzabstandes sind Anpflanzungen, welche die Sicht behindern, an Strassenkreuzungen, Einmündungen und Ausfahrten sowie auf der Innenseite von Kurven nicht zulässig.

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