Kinderförderung bis fünf Jahre: Konzept in Vernehmlassung
Der Gemeinderat Herisau legt das Konzept «Frühe Förderung» bis 28. Oktober 2025 zur Vernehmlassung auf, um Kinder bis fünf Jahre gezielt zu unterstützen.

Als Legislaturziel hat sich der Gemeinderat unter anderem die Erarbeitung und Umsetzung eines gemeindeweiten Konzepts zur frühen Förderung von Kindern gesetzt, schreibt die Gemeinde Herisau. Eine Facharbeitsgruppe hat ein entsprechendes Konzept erarbeitet. Nun schickt der Gemeinderat den Entwurf in die Vernehmlassung.
Frühe Förderung spielt eine fortlaufend wichtigere Rolle, da zunehmend mehr Kinder mit Förderdefiziten in die Volksschule eintreten. Diese können sprachlicher, kognitiver, motorischer, sozialer oder anderer Natur sein.
Fakt ist, dass Kinder mit Förderdefiziten zu erheblichen Kostenfolgen in der Volksschule führen können und später ein grösseres Risiko haben, armutsgefährdet zu sein.
Frühe Förderung soll Kinder gezielt stärken
Ziel der Frühen Förderung ist daher, den Förderbedürfnissen der Kinder im Alter bis fünf Jahre adäquat zu begegnen, dabei die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung zu stärken und so möglichen Negativ-Langzeitfolgen vorzubeugen.
Im Auftrag des Gemeinderates lädt das Ressort Soziales bis 28. Oktober 2025 zur Stellungnahme im Rahmen des Vernehmlassungsprozesses ein. Anschliessend wird das Ressort die Vernehmlassungsantworten auswerten, beurteilen und allfällige Änderungen im aktuellen Entwurf vornehmen, bevor dieser dem Gemeinderat zur Behandlung unterbreitet wird.