Wie die Gemeinde Schönengrund mitteilt, sind bis zum 7. Juni 2023 alle unbesetzten Wohnungen und Einfamilienhäuser bei der Gemeinde zu melden.
Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schönengrund.
Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schönengrund. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Gemeinde bittet sämtliche Grundeigentümer, welche am 1. Juni 2023 über leer stehende Häuser oder Wohnungen verfügen oder solche verkaufen, dies bis am 7. Juni 2023 der Gemeindekanzlei telefonisch oder per E-Mail zu melden.

Die Mitarbeit ist gemäss dem Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 sowohl für die Gemeinden als auch für die Grundeigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.

Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen oder Einfamilienhäuser, welche am Stichtag 1. Juni 2023 unbesetzt, aber bewohnbar sind und die am Stichtag 1. Juni 2023 zur dauernden Miete (mindestens für drei Monate) oder zum Kauf angeboten werden.

Ferien- oder Zweitwohnungen sind ebenfalls mitzuzählen, sofern sie das ganze Jahr bewohnbar und zur Dauermiete (von mindestens drei Monaten) oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.

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