Wie die Gemeinde Herisau informiert, wurde die Initiative «Stopp dem Wildwuchs von Mobilfunkantennen» auch vom Bundesgericht definitiv abgewiesen.
Alte Bahnhofstrasse in der Gemeinde Herisau.
Alte Bahnhofstrasse in der Gemeinde Herisau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Ungültigkeitserklärung der Initiative «Stopp dem Wildwuchs von Mobilfunkantennen» letztinstanzlich abgewiesen, womit der Beschluss des Einwohnerrats vom 9. Dezember 2020 rechtskräftig ist.

Der Einwohnerrat hatte die Initiative für ungültig erklärt, da sie übergeordnetem Recht widerspricht.

Eine Stimmrechtsbeschwere gegen diesen Entscheid wurde vom Regierungsrat abgewiesen, eine Beschwerde gegen den Regierungsratsentscheid durch das Obergericht.

Nach dem Entscheid des Bundesgerichts stehen keine weiteren Rechtsmittel zur Verfügung.

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