Beide Appenzell verbieten Feuerwerk und Feuer im Wald
Die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden verbieten ab 29. Juli 2022 das Abbrennen von Feuerwerk und das Feuermachen in Wäldern und in Waldesnähe.

Verboten ist es im Wald sowie im Umkreis von 200 Metern, Feuerwerk abzubrennen und Feuer zu entfachen, Kerzen anzuzünden, Raucherwaren wegzuwerfen und Himmelslaternen steigenzulassen, wie die beiden Kantone am Mittwoch, 27. Juli 2022, mitteilten. Die Verbote gelten ab Freitag, 29. Juli 2022.
Erlaubt bleiben Feuerwerke und Höhenfeuer, sofern der Abstand von 200 Metern zum Wald eingehalten wird, sowie das Grillieren im Garten. Die Kantone empfehlen, Feuer ständig zu überwachen. Ausserdem sollten Eltern darauf achten, dass ihre Kinder nicht mit Feuer hantieren.
Ein gleiches Verbot hat auch der Kanton St. Gallen bereits erlassen. Der Thurgau geht noch einen Schritt weiter: Dort gilt ein generelles Verbot für Feuerwerk, während Feuer im Wald und in Waldesnähe nicht erlaubt sind.