Wie die Gemeinde Waldkirch angibt, finden am 12. März 2023 Ersatzwahlen eines Mitglieds des Ständerats und eines Mitglieds des Gemeinderats statt.
Das Dorf Waldkirch.
Das Dorf Waldkirch. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Ersatzwahl eines st.-gallischen Mitglieds des Ständerates ist für Rest der Amtsdauer 2019 bis 2023 und Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates ist für den Rest der Amtsdauer 2021 bis 2024 (zweiter Wahlgang).

Die Urnen sind am Sonntag, 12. März 2023, von 10 bis 11 Uhr im Gemeindehaus Waldkirch geöffnet.

Stimmberechtigt sind mündige Schweizer Bürger, die in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmberechtigung ausgeschlossen sind.

Die Ortsbürger müssen den Heimatschein spätestens vor dem Abstimmungssonntag deponiert und die übrigen Bürger fünf Tage vor dem Abstimmungssonntag die Niederlassung erteilt bekommen haben.

Stimmrechtsausweis reicht für briefliche Stimmabgabe aus

Der Stimmrechtsausweis kann gleichzeitig als Erklärung für die briefliche Stimmabgabe verwendet werden.

Auf der Rückseite ist der Ausweis bereits an die Gemeindeverwaltung adressiert und mit dem Vermerk «Briefliche Stimmabgabe» versehen.

Das Kuvert mit dem Abstimmungsmaterial kann als Rücksende-Kuvert benützt werden.

Briefliche Stimmabgaben können bei der Post übergeben werden

Vorzeitige persönliche Stimmabgabe ist am Freitag vor dem Abstimmungssonntag, von 8 bis 11.30 Uhr und von 14 bis 16.30 Uhr bei der Kanzlei (Büro 107).

Die briefliche Stimmabgabe ist unmittelbar ab Erhalt des Abstimmungsmaterials zulässig.

Sie muss am Abstimmungssonntag bis spätestens 11 Uhr bei der Gemeinde eintreffen.

Briefliche Stimmabgaben können an jedem Ort der Schweiz der Post übergeben, am Wohnsitz in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder den Stimmenzählern an der Urne abgegeben werden.

Die Stimmzettel und Stimmrechtsausweis sind zusammen zu legen

Mit der Unterschrift unter die vorgedruckte Erklärung auf dem Stimmrechtsausweis wird bestätigt, dass die briefliche Stimmabgabe dem eigenen Willen entspricht.

Die Stimmzettel sind in das beigelegte Stimmkuvert oder in ein privates Kuvert zu legen.

Dieses ist zu verschliessen und zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Zustellkuvert zu legen.

Die Gemeinde bezahlt das Rückporto

Das Kuvert ist zu verschliessen, aber nicht zu frankieren. Das Rückporto wird von der Gemeinde Waldkirch bezahlt.

Bei Verwendung eines privaten Kuverts muss dieses mit dem Vermerk «Briefliche Stimmabgabe» versehen werden.

Es ist an die Kanzlei Waldkirch zu adressieren. Weitere Auskünfte über das Verfahren erteilt die Kanzlei.

Fehlende Stimmrechtsweise sowie fehlendes Abstimmungsmaterial können bis 10. März 2023, 16.30 Uhr, bei der Kanzlei bezogen werden.

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