Wie die Gemeinde Gossau SG berichtet, läuft das Mitwirkungsverfahren zur Temporeduktion auf 30 Stundenkilometer auf Weideggstrasse in Arnegg bis 3. Mai 2023.
Ortsschild von Arnegg - Stadtteil von Gossau (SG).
Ortsschild von Arnegg - Stadtteil von Gossau (SG). - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Bei praktisch allen Gebäuden an der Weideggstrasse in Arnegg sind die Lärmgrenzwerte überschritten.

Der Stadtrat sieht eine Temporeduktion auf 30 Stundenkilometer als Massnahmen an der Quelle vor. Dafür läuft das Mitwirkungsverfahren bis 3. Mai 2023.

Bei 27 von 32 Wohngebäuden entlang der Weideggstrasse in Arnegg übertrifft die Lärmbelastung die Grenzwerte.

Deshalb soll der Lärm an der Quelle reduziert und die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer gesenkt werden.

Temporeduktion sei bewilligungsfähig

Gemäss Verkehrsgutachten kann damit die Lärmbelastung bis zu etwa drei Dezibel gesenkt werden.

Dies entspricht einer Halbierung der Schallenergie. Die Verkehrstechnik der Kantonspolizei hält die Temporeduktion für bewilligungsfähig.

Am 3. Mai 2023 endet das Mitwirkungsverfahren zur geplanten Temporeduktion. Vor der Temporeduktion prüfte der Stadtrat bereits andere Massnahmen.

Lärmschutzwände an der Weideggstrasse nicht möglich

Ein lärmarmer Strassenbelag oder Lärmschutzwände sind aus technischen Gründen an der Weideggstrasse nicht möglich oder unverhältnismässig.

Deshalb beabsichtigte der Stadtrat beim Kanton eine Erleichterung zu beantragen. Dies ist mit einer Erhöhung der massgeblichen Grenzwerte gleichzusetzen.

Gegen dieses Ansinnen wehrten sich betroffene Grundeigentümer beim Kanton.

Temporeduktionen auf der Weideggstrasse waren auch in den Mitwirkungen zum Betriebs- und Gestaltungskonzept Bischofszellerstrasse und zur Pförtneranlage beim Alpsteinring angeregt worden.

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