Wie die Gemeinde Gaiserwald mitteilt, untersteht das neue Friedhofreglement bis am 29. März 2023 dem fakultativen Referendum.
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Im neuen Reglement werden die veränderten organisatorischen Abläufe der vergangenen Jahre berücksichtigt und der Ruhe und Ordnung auf den Friedhöfen als würdevolle und besinnliche Orte die nötige Beachtung geschenkt.

Für die Aufsicht über die Friedhöfe ist die Friedhofkommission zuständig. Die Zahl der Mitglieder wird von fünf auf vier reduziert.

Neben einem Mitglied des Gemeinderats sind die drei Gaiserwalder Kirchgemeinden in der Friedhofkommission vertreten.

Zwei Mitglieder aus der Verwaltung sind mit beratender Stimme ebenfalls Teil der Friedhofkommission.

Bestattungsmöglichkeiten bleiben unverändert

Die Hauptaufgabe der Friedhofkommission besteht im Unterhalt der Friedhofsflächen und der Planung der Friedhofsanlagen und allfälligen Erweiterungen.

Die Möglichkeiten für eine Bestattung auf den Friedhöfen Abtwil und Engelburg bleiben unverändert.

Die Reihengräber für Erd- und Urnenbestattungen bleiben bestehen, obwohl das Bedürfnis vor allem bei den Erdbestattungen in der jüngeren Vergangenheit deutlich gesunken ist.

Mehr Nachfrage nach Urnenwänden oder Gemeinschaftsgräbern

Die in den letzten Jahren immer mehr nachgefragten Beisetzungen bei der Urnenwand oder im Gemeinschaftsgrab gibt es bereits seit längerer Zeit.

Der Ordnung soll gerade bei diesen häufig gewählten Bestattungsarten in Zukunft mehr Beachtung geschenkt werden.

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