Für mehr Verbindlichkeit: Verkehrskonzept kommt ins Parlament
Das Gesamtverkehrskonzept soll die Verkehrsentwicklung auf die Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung abstimmen. Und deshalb Teil des Richtplans werden.

Der Autoverkehr in Gossau soll weiterhin rollen, wie die Stadt schreibt. Deshalb müssen andere Verkehrsmittel gleichberechtigt werden.
Wege dazu zeigt das Gesamtverkehrskonzept (GVK) auf. Der Stadtrat beantragt dem Parlament, dieses als Teil des Richtplans zu erlassen.
Hauptverkehrsachsen sind bereits heute überlastet
Die Stadt Gossau dürfte in den nächsten 15 bis 20 Jahren einen Sechstel mehr Einwohner und Arbeitsplätze erhalten. Damit werden das Bedürfnis nach Mobilität und die Ansprüche daran weiter steigen.
Die Hauptverkehrsachsen sind allerdings bereits heute zeitweise überlastet. Sie können nicht ausgebaut und nicht ergänzt werden.
Auch können schon heute an diesen Achsen einzelne Bauvorhaben nicht bewilligt werden, weil aufgrund der Überlastung auf dem Strassennetz die Erschliessungsvoraussetzungen fehlen.
Verbesserung für alle Beteiligten
Aktuell kommt es vor allem am frühen Abend regelmässig zu Überlastungen. Die Stadt will auf dem bestehenden Verkehrsnetz ein Angebot schaffen, das allen in gleichem Mass zugutekommt und dass man wieder schneller von A nach B kommt.
Wie dies geschehen soll, zeigt das Gesamtverkehrskonzept (GVK). Das steigende Mobilitätsbedürfnis soll vermehrt mit nachhaltigen Verkehrsmittel, also zu Fuss, mit dem Velo, dem öffentlichen Verkehr abgewickelt werden. Dazu braucht es Massnahmen.
Der Freizeitverkehr beispielsweise mit seinen meist kurzen Distanzen soll beispielsweise mit einer besseren Infrastruktur für Zufussgehende und Velofahrende Alternativen erhalten. Auf Achsen, die auch vom ÖV genutzt werden, muss erreicht werden, dass dieser möglichst wenig im Stau steht.
Die bessere Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes soll mit verschiedenen Massnahmenpaketen erreicht werden. So müssen Siedlungsgebiete weiterentwickelt werden, die bereits gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen sind. Bei Arealentwicklungen müssen von Beginn weg nachhaltige Mobilitätslösungen eingeplant werden.
Unterschiedliche Beurteilung der Ziele
Im Juli 2023 haben zwei Drittel der Mitglieder des Stadtparlaments die Mobilitätsstrategie als Grundlage für das Gesamtverkehrskonzept empfohlen. Im Mitwirkungsverfahren im Frühling 2024 haben sich 36 Organisationen oder Personen zum GVK vernehmen lassen.
Klar unterstützt werden die Erweiterung des ÖV-Angebots und eine attraktivere Infrastruktur für den Veloverkehr.
Kontrovers sind die Stellungnahmen zu allfälligen Temporeduktionen und zur angestrebten Verlagerung auf energie- und flächeneffiziente Verkehrsmittel.
Eine steuernde Bewirtschaftung von Parkplätzen stösst bei einigen Mitwirkenden ebenso auf Ablehnung wie die Idee von gezielter Staubildung am Rand des Siedlungsgebietes.
Hohe Verbindlichkeit erreichen
Bei der Überarbeitung des Konzeptes hat der Stadtrat verschiedene Eingaben berücksichtigt. So gilt der Schwellenwert von 50 Parkplätzen sowohl für die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes bei Arealentwicklung wie auch für eine Bewirtschaftungspflicht von öffentlichen zugänglichen Parkierungsanlagen.
Die zentrale Aufgabe des Gesamtverkehrskonzeptes ist die Abstimmung der Verkehrsentwicklung auf die Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung.
Deshalb beantragt der Stadtrat dem Parlament, das GVK als Teil des Richtplans zu erlassen. Entsprechend grösser wird die Verbindlichkeit für den Stadtrat und das Parlament, konkrete Massnahmen aus dem Konzept umzusetzen