Andwil SG: Gewässerraum am Dorfbach gilt ab 1. September
In Andwil SG tritt der Sondernutzungsplan für den Gewässerraum des Dorfbachs per 1. September 2026 in Vollzug. Das Verfahren verlief ohne Einsprachen.

Die am 1. Juni 2011 in Kraft getretene revidierte Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes verpflichtet die Kantone, den Gewässerraum entlang von Flüssen, Bächen und Seen festzulegen. Damit sollen insbesondere die natürlichen Funktionen der Gewässer, der Hochwasserschutz sowie die Gewässernutzung langfristig sichergestellt werden.
Für den Dorfbach wird im Abschnitt km 1.685 bis 2.027 der Gewässerraum gemäss Art. 36a des Gewässerschutzgesetzes festgelegt. Aufgrund der Sanierung des Pumpwerks wurde die Festlegung dieses Abschnitts der vorgesehenen Gesamtgewässerraumfestlegung vorgezogen.
Verfahren abgeschlossen
Im Rahmen des Verfahrens wurde die öffentliche Mitwirkung durchgeführt. Der Gemeinderat erliess den Sondernutzungsplan am 1. Dezember 2025. Anschliessend lag dieser vom 9. März bis 7. April 2026 öffentlich auf. Während der Auflagefrist gingen keine Einsprachen ein.
Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation genehmigte den Sondernutzungsplan Dorfbach – Plan I, km 1.685 bis 2.027 am 29. Juni 2026.
Nachdem das Verfahren damit abgeschlossen ist, wird der Sondernutzungsplan per 1. September 2026 in Vollzug gesetzt.






