Die Abrechnung für den Sportplatz Waldkirch liegt vor
Wie die Gemeinde Waldkirch mitteilt, hat der Gemeinderat die Schlussabrechnung des Sportplatzes Breiten Waldkirch zur Kenntnis genommen und verabschiedet.

Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung von der Schlussabrechnung des Sportplatzes Waldkirch Kenntnis genommen, nachdem nun mit der Schätzung der gesamten Liegenschaft die letzten Rechnungen verbucht werden konnten.
Die Bürgerschaft hat am 20. Oktober 2019 dem Baukredit für den Sportplatz Breiten über netto 2'950'000 Franken zugestimmt.
Die Kostenschätzung basierte damals auf der Preisbasis 2018 und wurde mit einer Genauigkeit von plus/minus 20 Prozent angegeben.
Übergabe des Neubaus erfolgte 2022
Die durch den Gemeinderat eingesetzte Baukommission hat nach der erfolgreichen Urnenabstimmung die Arbeiten umgehend aufgenommen.
Nach einigen Vorbereitungen erfolgte im März 2021 der Spatenstich für den Bau des Sportplatzes.
Aufgrund von unerwarteten Herausforderungen musste der Terminplan einige Male angepasst werden. Die Übergabe des Neubaus an die Gemeinde erfolgte im November 2022.
Die offizielle Einweihung dann am 29. April 2023 im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Tag der offenen Türen beim Holzimprägnierwerk Waldkirch AG.
Höhere Aufwände führen zu Mehrkosten
Die nun final vorliegende Bauabrechnung wird nachfolgend in Tabellenform aufgelistet.
Die Mehrkosten von 427'892,88 Franken (plus 15 Prozent) lassen sich hauptsächlich auf die höheren Aufwände von rund 360'000 Franken beim Garderobengebäude zurückführen.
In der ursprünglichen Kostenschätzung wurde von zu tiefen Kosten für das Garderobengebäude ausgegangen.
Zudem wurden zahlreiche Projektoptimierungen (zum Beispiel Anpassung Kubatur, Einbau Lüftung et cetera) vorgenommen, welche sich letztlich auf den Preis auswirkten.
Bei den Gebühren wurden zu tiefe Kosten angenommen
Schlussendlich hatten aber auch die höheren Rohstoffpreise Einfluss auf die höheren Baukosten.
Für die Gärtnerarbeiten fielen rund 15'000 Franken Mehrkosten an und die Anschaffung der Kehrsaugmaschine schlug mit rund 10'000 Franken Mehrkosten ebenfalls höher aus.
Im Gutachten sind bei den Gebühren (unter anderem Anschlussgebühren) und Bewilligungen zu tiefe Kosten angenommen worden.
Mehrkosten von rund 60'000 Franken
Diese fielen deutlich höher aus als ursprünglich angenommen (Mehrkosten rund 80'000 Franken).
Aufgrund einiger Projektkorrekturen und Anpassungen, insbesondere was die Parkplatzlösung mit Abstimmung auf die Nachbarliegenschaft Holzimprägnierwerk Waldkirch AG angeht, wurden ebenfalls Mehrkosten von rund 60'000 Franken verursacht.
Auch Minderaufwände wurden erzielt
Erfreulicherweise konnten aber in anderen Positionen Minderaufwände erzielt werden. So schloss der Baumeister mit 30'000 Franken unter Budget ab.
Der Kunstrasen konnte mit rund 40'000 Franken, die Sportgeräte mit 30'000 Franken und die Beleuchtungsanlagen mit rund 50'000 Franken günstiger beschafft werden.
Fotovoltaikanlage wurde über «Rückvergütung CO2-Abgaben» finanziert
Die auf dem Garderobengebäude installierte Fotovoltaikanlage ist nicht Bestandteil des Baukredits.
Diese wurde mit einem Betrag von rund 40'000 Franken über den Fonds «Rückvergütung CO2-Abgaben» finanziert.
Die Äufnung des CO2-Fonds erfolgt durch die CO2-Lenkungsabgabe und der daraus entstehenden Zinserträge.
Seitens des Bundes wird uns für die Anlage eine Einmalvergütung von 14'000 Franken zugesprochen.
Abschreibung der Investition
Die Baukosten für den Sportplatz sowie die Erstellungskosten für die Fotovoltaikanlage (insgesamt 3'411'083,98 Franken) werden über die Nutzungsdauer von 30 Jahren, konkret vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2054, abgeschrieben.
Der Wert des Grundstücks der Gemeinde ist nicht abzuschreiben.
Bewertung des ganzen Grundstücks musste korrigiert werden
Zu erwähnen ist aber, dass die Bewertung des ganzen Grundstücks mit einer Fläche von 14'522 Quadratmeter und einem Buchwert von 362'000 Franken um die Höhe der an die Dach Müggler AG verkaufte Teilfläche zu korrigieren ist.
Konkret werden 918 Quadratmeter zum Wert von 22'883,60 Franken abgezogen.
Folglich wird das Grundstück zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten gemäss Artikel 110 Gemeindegesetz bewertet und weist einen Bilanzwert von 339'116,40 Franken auf.
Somit beträgt der Bilanzwert des Sportplatzes 3'071'967,58 Franken.
Projektierungskosten werden bis 2026 abgeschrieben
Aus den Ausführungen ergibt sich nun beim Sportplatz Breiten eine jährliche Abschreibungslast von 102'398,90 Franken bis ins Jahr 2054.
Die Projektierungskosten für die ursprüngliche Sportstättenplanung von 47'473,80 Franken werden bereits seit dem Rechnungsjahr 2020 (laufend bis im Jahr 2026) über jährlich 6800 Franken abgeschrieben.