Glarus Nord

Umsetzung der Abänderungsanträge der Nutzungsplanung in Glarus Nord

Gemeinde Glarus-Nord
Gemeinde Glarus-Nord

Glarus,

Wie die Gemeinde Glarus Nord angibt, werden Abänderungsanträge als separates Traktandum an erster ordentlicher Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2023 behandelt.

Glarus Nord. - Gemeinde Glarus Nord

Obschon die Stimmberechtigten die Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus Nord an zwei ausserordentlichen Gemeindeversammlungen in den grössten Teilen beschlossen haben und die Vorlage mittlerweile bei der kantonalen Verwaltung zur Genehmigung eingereicht wurde, sind nach wie vor fünf Abänderungsanträge zu vereinzelten Themen pendent.

Der Gemeinderat beschloss daher, diese Abänderungsanträge als separates Traktandum an der ersten ordentlichen Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2023 zu behandeln.

Zu dieser Vorlage können gemäss kantonalem Gesetz wiederum neue Abänderungsanträge gestellt werden.

Stimmbürger können neue Abänderungsanträge stellen

So erhalten die Stimmberechtigten zur Vorbereitung für die Gemeindeversammlung sowie als Grundlage für die Meinungsbildung zur Nutzungsplanung wiederum zwei Bulletins, wobei das erste Bulletin bald verteilt wird.

Die Stimmbürger haben im Folgenden innerhalb von sechs Wochen die Möglichkeit, neue Abänderungsanträge zu stellen.

Die Publikation im Amtsblatt erfolgt am 8. März 2023.

Im Gemeindehaus Näfels Süd finden Aktenauflage statt

Während der Frist zur Einreichung von Abänderungsanträgen findet im Gemeindehaus Näfels Süd die Aktenauflage statt.

Zudem sind sämtliche Unterlagen auf der Webseite der Gemeinde Glarus Nord aufgeschaltet.

Die eingegangenen neuen Abänderungsanträge zu dieser Vorlage werden anschliessend im ordentlichen Bulletin der ersten ordentlichen Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2023 als eigenes Traktandum abgedruckt.

Stimmrechtsbeschwerden abgewiesen

Erfreulich für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung ist auch die Tatsache, dass der Regierungsrat des Kantons Glarus Ende 2022 die noch hängigen Stimmrechtsbeschwerden zur Beschlussfassung der NUP II+ vom 16. September 2022 abgewiesen hat und diese Abweisungsentscheide in Rechtskraft erwachsen sind.

Seit Längerem ist auch klar, dass der Prozess der Ortsplanungsrevision seit der ersten Rückweisung der NUP I durch die Stimmbürger im Herbst 2017 mit 4,10 Millionen Franken um rund 2,80 Millionen Franken teurer wird als ursprünglich angenommen.

Dies vor allem infolge des starken und dauernden Einbezugs verschiedener Interessengruppen und dem damit verbundenen externen Planungsaufwand für die Bearbeitung von vielen Einzelanliegen und der Erarbeitung der Räumlichen Dorfbilder für die einzelnen Ortschaften.

Ausserdem infolge der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitungen von zwei ausserordentlichen Gemeindeversammlungen mit vielen eingegangenen Abänderungsanträgen seitens Stimmbürger.

Kosten deutlich höher als ursprünglich budgetiert

Diese zusätzlichen Arbeiten schlugen mit rund 0,6 Millionen Franken zu Buche.

Ursprünglich sah das Budget für die NUP II einen Aufwand von 1,3 Millionen Franken vor, wobei bei der Budgetierung Ende 2017 die Zusatzaufwände noch nicht absehbar waren.

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