Kanton Glarus: Vier von sechs Glarner Bieren fallen durch
Das Veterinär- und Lebensmittelamt prüfte im Sommer 2026 sechs Biere aus dem Kanton Glarus. Vier davon wiesen Mängel auf – meist bei der Kennzeichnung.

Bei einer Untersuchung des Veterinär- und Lebensmittelamts (VLA) im Sommer 2026 wiesen vier von sechs geprüften Glarner Bieren Mängel auf. Im Vordergrund standen fehlerhafte Kennzeichnungen.
Die Untersuchung der Glarner Biere war Teil einer kantonsübergreifenden Kontrollkampagne. Das Veterinär- und Lebensmittelamt (VLA) überprüfte insgesamt 26 Biere aus 17 Brauereien in Glarus und Graubünden. Im Fokus standen der Alkoholgehalt und die Angaben auf den Etiketten.
Bei drei der sechs Glarner Proben stellte das Amt ausschliesslich Kennzeichnungsmängel fest. Ein weiteres Bier wies neben Mängeln auf der Etikette auch einen zu hohen Alkoholgehalt auf. Damit entsprachen vier der sechs untersuchten Glarner Biere nicht den Vorgaben.
Die Kennzeichnung soll Konsumentinnen und Konsumenten ausreichend über ein Produkt informieren. Vorgeschriebene Angaben müssen auf vorverpacktem Bier gut sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht sein. Auch die Abweichung zwischen dem angegebenen und dem tatsächlichen Alkoholgehalt darf die gesetzlich festgelegten Toleranzen nicht überschreiten.
Über beide Kantone hinweg beanstandete das VLA 14 der 26 untersuchten Biere. Zwölf wiesen geringfügige Kennzeichnungsmängel auf. Bei zwei weiteren lag der gemessene Alkoholgehalt deutlich über dem deklarierten Wert; eines davon hatte zusätzlich kleine Kennzeichnungsmängel.
Die übrigen zwölf Biere waren im untersuchten Umfang in Ordnung. Die betroffenen Brauereien wurden aufgefordert, die Mängel zeitnah zu beheben. Eine Wiederholung der Kontrollen soll überprüfen, ob die angeordneten Massnahmen umgesetzt wurden.










