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    Kanton Glarus: Daten von Firmen – Kanton schliesst drohende Rechtslücke

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    Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat eine Gesetzesänderung verabschiedet. Sie regelt, wie Behörden künftig Daten von Firmen und Vereinen bearbeiten dürfen.

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    Daten von Firmen – Kanton schliesst drohende Rechtslücke. - zVg

    Der Regierungsrat verabschiedet Änderungen des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes zuhanden des Landrates und der Landsgemeinde. Die Vorlage schafft eine eigenständige gesetzliche Grundlage für die Bearbeitung von Daten juristischer Personen.

    Mit dem Erlass des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) hat der Kanton Glarus im Jahr 2021 den Schutz von Personendaten natürlicher Personen umfassend geregelt. Die Daten von juristischen Personen wie Unternehmen, Vereinen oder Stiftungen wurden dabei bewusst ausgeklammert, um den internationalen und bundesrechtlichen Entwicklungen zu folgen. Bislang konnten öffentliche Organe Daten von juristischen Personen gestützt auf eine befristete Übergangsbestimmung im IDAG bearbeiten. Diese Übergangsbestimmung läuft Ende 2027 aus. Es droht eine Rechtslücke.

    Behörden könnten danach mangels gesetzlicher Grundlage Daten von juristischen Personen nicht mehr rechtmässig bearbeiten. Eine solche Lücke gilt es zu verhindern.

    Da die Daten juristischer Personen nicht unter denselben Datenschutz wie die Personendaten fallen, werden die gesetzlichen Grundlagen statt im IDAG im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) untergebracht.

    Praxisnaher Schutz und Vorreiterrolle des Kantons

    Die neuen Bestimmungen im RVOG werden parallel zum allgemeinen Datenschutzrecht des IDAG ausgestaltet. Es wird sichergestellt, dass keine strengeren Vorgaben als für Personendaten gelten. Wichtig ist zudem, dass sich das neue Gesetz ausschliesslich auf die Arbeit öffentlicher Organe bezieht.

    Private Akteure und das bestehende Unternehmensumfeld sollen keine neuen Pflichten auferlegt erhalten. Mit der konsequenten Trennung des Schutzes von natürlichen und juristischen Personen nimmt der Kanton Glarus auf kantonaler Ebene eine Vorreiterrolle ein und richtet seine Gesetzgebung optimal an die bundesrechtlichen Standards aus.

    Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Vorlage der Landsgemeinde zur Zustimmung zu unterbreiten. Die Vorlage ist in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.

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