Glarus Süd

Glarus Süd verschiebt Entscheidung zum Gemeindehaus

Gemeinde Glarus Süd
Gemeinde Glarus Süd

Glarus,

Die Gemeinde Glarus Süd verlängert die Sistierung des Projekts «Sanierung Gemeindehaus» bis April 2025, um Finanzierungsmodelle und Alternativen zu prüfen.

Der Dorfbrunnen in Elm. - Gemeinde Glarus Süd
Der Dorfbrunnen in Elm. - Gemeinde Glarus Süd - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Glarus Süd mitteilt, hat der Gemeinderat Glarus Süd aufgrund der Komplexität des Projekts «Sanierung Gemeindehaus Schwanden» und der noch offenen Fragen, die eine gründliche Prüfung erfordern, beschlossen, die Sistierung des Projekts über den ursprünglich geplanten Termin hinaus zu verlängern.

Bereits im Oktober 2024 informierte der Gemeinderat Glarus Süd im Rahmen des Budgetprozesses öffentlich über die angespannte finanzielle Situation der Gemeinde Glarus Süd. Um den Haushalt im Jahr 2025 zu stabilisieren, wurden verschiedene Massnahmen getroffen, darunter die Sistierung des Projekts «Gemeindehaus Schwanden».

Die Gemeindeversammlung vom 21. November 2024 hat diesen Massnahme entsprochen. Der Gemeinderat arbeitet weiterhin intensiv an einer nachhaltigen Lösung für das Projekt «Gemeindehaus Schwanden».

Verlängerung der Sistierung

Aufgrund der Komplexität der noch offenen Fragen und der Notwendigkeit einer gründlichen Prüfung wird die ursprünglich bis Ende Februar 2025 geplante Sistierung nun auf Mitte April 2025 verlängert.

Diese zusätzliche Zeit ist erforderlich, um unter anderem Finanzierungsmodelle zu evaluieren, die der Gemeinde eine tragbare finanzielle Entlastung ermöglichen könnten, sowie mögliche Alternativstandorte zu prüfen – sei es als Übergangslösungen oder als dauerhafte Option für die betroffenen Departemente.

Die Gemeinde ist sich der hohen Erwartungen der Bevölkerung bewusst und weiss das Verständnis in dieser herausfordernden Situation zu schätzen.

Langfristige Lösung gesucht

Ziel bleibt es, eine langfristig tragfähige und zukunftsorientierte Lösung zu erarbeiten, die sowohl den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde als auch den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht wird.

Über das weitere Vorgehen und die Planung nach der Entscheidungsfindung wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit umfassend informieren.

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