Feuer- und Feuerwerksverbot nun auch im Kanton Glarus
Wegen der anhaltend heissen und trockenen Witterung hat nun auch der Kanton Glarus das Entfachen von Feuern in Wäldern und in deren Nähe verboten.

Das Verbot gilt bis auf Widerruf, wie die Staatskanzlei am Donnerstag, 21. Juli 2022, mitteilte. Zudem wurde das Abbrennen von Feuerwerk und Himmelslaternen im ganzen Kanton untersagt. Ob das Feuerwerksverbot auch die Bundesfeier am 1. August betrifft, war noch nicht ganz klar, schien aber nicht unwahrscheinlich.
Vorerst zeichnet sich laut dem Kanton keine Entspannung der Situation ab. Die prognostizierten Gewitter bringen voraussichtlich zu geringe Niederschlagsmengen, um die Situation entspannen zu können. Die Langzeitprognose lässt noch keine wesentliche Veränderung der Wetterlage erkennen.
Die kantonale Abteilung Wald und Naturgefahren beurteilt die aktuelle Waldbrandgefahr als gross. Feueraktivitäten im Freien bergen demnach ein grosses Risiko für Wald- oder Flurbrände.
Die Entzündbarkeit der zunehmend trockenen Vegetation ist im Wald und in Waldesnähe gross. Funkenflug eines Feuers, Feuerwerk oder unachtsam weggeworfene Raucherwaren können laut den Behörden zu einem Waldbrand führen.