Am Freitagabend war ein E-Scooter-Fahrer in Glarus viel zu schnell unterwegs. Der E-Scooter besass eine Höchstgeschwindigkeit von 97 km/h. Erlaubt sind 20 km/h.
E-Scooter-Fahrer angehalten.
E-Scooter-Fahrer in Glarus angehalten. - Kantonspolizei Glarus

Das Wichtigste in Kürze

  • In Glarus GL wurde am Freitag ein E-Scooter-Fahrer angehalten, der viel zu schnell war.
  • Der Scooter besass eine Höchstgeschwindigkeit von 97 km/h, anstatt der erlaubten 20 km/h.
  • Der E-Scooter wurde sichergestellt und der Fahrer zur Anzeige gebracht.
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Am Freitag, um 18 Uhr, fiel der Kantonspolizei Glarus ein E-Scooter auf, welcher in Glarus augenscheinlich viel zu schnell unterwegs war.

Bei der anschliessenden Kontrolle musste festgestellt werden, dass der E-Scooter über eine extreme Kraft und Beschleunigung verfügt. Das Fahrzeug wurde von der Polizei sichergestellt.

Die anschliessende Messung auf einer geeichten Prüfrolle ergab eine Höchstgeschwindigkeit von 97 km/h. Das 46 Kilogramm schwere Gefährt verfügt über Allradantrieb.

Die beiden Motoren haben zusammen gemäss Hersteller eine Leistung von über 8000 Watt Spitzenleistung.

Der Fahrer wird zur Anzeige gebracht

Ein E-Scooter, welcher ohne gesetzliche Verkehrszulassung, ohne Kontrollschild, für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen ist, darf über eine maximale Motorenleistung von 500 Watt verfügen und eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erreichen.

E-Scooter-/Trottinett
E-Scooter-/Trottinett in der Stadt. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Der Besitzer des Scooters, ein 32-jähriger polnischer Staatsangehöriger, hatte den diesen im Internet legal erworben und den Hinweis ignoriert, wonach das Gefährt nicht über eine Strassenzulassung verfüge.

Er wird wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

Verschiedene Schwerpunktaktionen geplant

Die Kantonspolizei Glarus möchte zusätzlich darauf hinweisen, dass E-Scooter bei Jugendlichen erst ab einem Alter von 16 Jahren ohne Führerausweis benützt werden dürfen, Ausnahme: Jugendliche zwischen 14 bis 16 Jahren, welche über den Führerausweis der Kat. M verfügen.

Die Kantonspolizei Glarus wird in den kommenden Wochen diesbezüglich verschiedene Schwerpunktaktionen, auch im Bereich von Schulen, durchführen, um so dieser zunehmenden Problematik im Sinne der Verkehrssicherheit entgegenzuwirken.

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