Kanton Glarus: Heilmittelkontrolle mit vier Kantonen neu geregelt
Der Kanton Glarus kontrolliert Heilmittel weiter gemeinsam mit Schwyz, Uri, Obwalden und Nidwalden. Die neue Vereinbarung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2026.

Der Regierungsrat hat die neue Verwaltungsvereinbarung zur gemeinsamen Heilmittelkontrolle mit den Kantonen Schwyz, Uri, Obwalden und Nidwalden genehmigt. Sie präzisiert die Aufgaben und passt die Entschädigung dem gestiegenen Aufwand an.
Seit 1998 besteht zwischen dem Kanton Schwyz und den Kantonen Uri, Ob- und Nidwalden eine Verwaltungsvereinbarung betreffend die Heilmittelkontrolle durch die Kantonsapothekerin des Kantons Schwyz und deren Stellvertretung (Pharmazeutischer Dienst). Der Kanton Glarus beteiligt sich seit 2004 an der Zusammenarbeit. Die Kantonsapothekerin übernimmt für die beteiligten Kantone unter anderem Betriebsinspektionen, Heilmittel- und Betäubungsmittelkontrollen sowie Beratungsaufgaben.
Die bisherige Vereinbarung entspricht nicht mehr allen heutigen Anforderungen. Die Zahl und die Komplexität der Aufgaben haben deutlich zugenommen. Mit den bisherigen Tarifen lassen sich die Kosten nicht mehr decken.
Die neue Verwaltungsvereinbarung regelt den Leistungsumfang und die Priorisierung der Aufgaben sowie den Umgang mit Daten genauer. Allgemeine Aufwände werden nach einem Verteilschlüssel auf die beteiligten Kantone aufgeteilt.
Die neue Verwaltungsvereinbarung betreffend Aufträge an den pharmazeutischen Dienst Beratung und Vollzug im Bereich des Heilmittel- und Betäubungsmittelrechts gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Die vom Regierungsrat ebenfalls beschlossene Änderung der kantonalen Vollzugsverordnung tritt am 1. November 2026 in Kraft.










