Frutigen

Frutigen genehmigt Konzessions- und Grossverbrauchervertrag mit BKW

Wie die Gemeinde Frutigen mitteilt, wurde der Vertrag mit BKW rückwirkend per 1. Januar 2022 auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Die Gemeindeverwaltung Frutigen.
Die Gemeindeverwaltung Frutigen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Sowohl der Konzessions- wie auch Energieliefervertrag für die Standorte «Schulanlage Widi» und «Werkhofareal Kanderspitz» zwischen der Gemeinde Frutigen und der BKW Energie AG laufen per 31. Dezember 2022 ab und wurden nach vorgängigen Verhandlungen vom Gemeinderat genehmigt.

Der Konzessionsvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten in Bezug auf die Nutzung des öffentlichen Grundes durch die BKW für den Bau, Ausbau, Betrieb, Unterhalt und die Erneuerung der Anlagen zur Versorgung mit elektrischer Energie.

Für diese Inanspruchnahme entrichtet die BKW der Gemeinde eine Abgabe. Der Vertrag wurde rückwirkend per 1. Januar 2022 auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann erstmals per 31. Dezember 2039 gekündigt werden.

Der Energieliefervertrag wurde aufgrund der sich anbahnenden Energiekrise für vorerst ein Jahr (2023) abgeschlossen. In diesem Zusammenhang prüft die Gemeinde verschiedene Massnahmen, um die Kosten reduzieren zu können.

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