Wie die Gemeinde Frutigen schreibt, hat sie das Ausführungskonzept für den Umbau der Bushaltestellen genehmigt. Pro Jahr wird eine behindertengerecht saniert.
Das Dorfschild Frutigen.
Das Dorfschild Frutigen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Gemäss Behindertengleichstellungsgesetzgebung müssen Bushaltestellen baulich so angepasst werden, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sind.

Sowohl der Kanton Bern wie auch die meisten Gemeinden benötigen dafür mehr Zeit, als der Gesetzgeber dafür vorsieht.

Trotz Etappierung ist es dem Gemeinderat ein Anliegen, dass die Umsetzung des Behindertengesetzes (BehiG) beziehungsweise die Sanierung vorangetrieben wird.

Jährlicher barrierefreier Umbau einer Haltestelle

Gemäss Ausführungskonzept soll jährlich eine Haltestelle mit beiden Haltekanten hindernisfrei umgebaut werden.

Der Gemeinderat hat das Konzept und den Zeitplan genehmigt und das Ressort Tiefbau, Verkehr und Wasserbau mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt.

Die Finanzierung erfolgt über einen bestehenden Rahmenkredit.

Übertragung von Anlagen gemäss Regierungsratsbeschluss

Gemäss Regierungsratsbeschluss sollen zudem Anlagen, die über den Standard der jeweiligen Transportunternehmung hinausgehen, wie zum Beispiel Wartehallen, öffentliche WC-Anlagen et cetera ins Eigentum der Gemeinde übertragen werden.

Dies betrifft in der Gemeinde Frutigen sechs Wartehäuschen der Afa Reisen AG oder Afa Bus AG.

Das sind Wartehäuschen Marktplatz (Fahrtrichtung Adelboden), Spital (Fahrtrichtung Adelboden), Ried (Fahrtrichtung Adelboden), Rohrbach (Fahrtrichtung Frutigen), Schmitten (Fahrtrichtung Frutigen) und Achseten Kirche (Fahrtrichtung Frutigen).

Gemeinderat stimmt Übernahme der Wartehäuschen zu

Der Gemeinderat hat einer Übernahme dieser Wartehäuschen sowie der Werbeverträge zugestimmt und die entsprechenden Verträge genehmigt.

Die Afa behält eine Werbefläche für sich. Als Gegenleistung wird sie weiterhin die Reinigung übernehmen.

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