Frutigen

Frutigen erinnert an das Formular zu Solarthermieanlagen

Wie die Gemeinde Frutigen mitteilt, werden Besitzer von Solarthermieanlagen gebeten, das ausgefüllte Formular bis Ende März bei ihrer Gemeinde einzureichen.

Das Dorfschild Frutigen.
Das Dorfschild Frutigen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Mit der Schlussabrechnung beziehungsweise Verfügung zur Liegenschaftssteuer 2023 haben Liegenschaftsbesitzer Ende 2023 wichtige Informationen und ein Formular zu Solarthermieanlagen erhalten.

Dieses ist bis Ende März 2024 bei der Gemeinde einzureichen, in der sich die Liegenschaft befindet.

Ab 2024 werden Solarthermieanlagen (Wärmeproduktion) von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken nicht mehr amtlich bewertet.

Sie werden damit steuerlich den Photovoltaikanlagen (Stromproduktion) gleichgestellt.

Formular bis Ende März 2024 einreichen

Wer eine Solarthermieanlage besitzt und das Ende 2023 verschickte Formular zu Solarthermieanlagen noch nicht ausgefüllt hat, sollte dieses bis Ende März 2024 ausfüllen und bei der Gemeinde einreichen, in der sich die Liegenschaft befindet.

Beim fehlenden Formular zur Solarthermieanlage können sich Betroffene an dieselbe Gemeinde wenden. Dort erhalten sie umgehend ein neues Exemplar.

Photovoltaikanlagen sind der Steuerverwaltung bereits bekannt. Diese müssen somit nicht wie Solarthermieanlagen gemeldet werden.

Mehr Informationen zum Thema sind auf der TaxInfo-Webseite zu finden.

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