Frutigen

Frutigen plant räumliches Entwicklungskonzept

Frutigen startet die Planung für ein REK. Es bildet die Basis für die künftige Gemeindeentwicklung über 30 Jahre und erfüllt kantonale Vorgaben zur Raumplanung.

Blick auf Frutigen.
Blick auf Frutigen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Wie die Gemeinde Frutigen mitteilt, wurde die letzte Ortsplanungsrevision der Gemeinde Frutigen im Jahr 2012 genehmigt. Im Rahmen einer künftigen Ortsplanungsrevision soll nun ein räumliches Entwicklungskonzept (REK) als behördenverbindliche Grundlage erarbeitet werden.

Mit diesem Konzept legt die Gemeinde unter Einbezug der Bevölkerung konsolidierte Leitlinien für die zukünftige Gemeindeentwicklung über einen Betrachtungshorizont von 30 Jahren fest und zeigt damit die angestrebte Gemeindeentwicklung auf.

Gemäss kantonalem Richtplan sind die Gemeinden verpflichtet, zur Geltendmachung des 15-jährigen Baulandbedarfs «wohnen und Arbeiten» bei Neueinzonungen beziehungsweise Umzonungen eine Gesamtübersicht über die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale zu erstellen und zudem darzulegen, wie sie die Reserven und Potenziale aktivieren und mobilisieren werden.

Mit dem REK wird im Wesentlichen ein strategisches Planungsinstrument zur Steuerung der Entwicklung der Gemeinde Frutigen geschaffen.

Gemeinderat gibt grünes Licht für Entwicklungskonzept

Nachdem sich der Gemeinderat bereits am 30. Januar 2025 für die Erstellung eines räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) entschieden hat, hat die ecoptima AG in der Zwischenzeit ein Vorgehenskonzept erstellt. Dieses wurde vom Gemeinderat mit einem Kostendach von 87'000 Franken gutgeheissen (davon 32'000 Franken als Nachkredit).

Im Herbst 2025 soll mit der Grundlagenbeschaffung gestartet werden. Die Hauptarbeit findet im Jahr 2026 bis Mitte 2027 statt.

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