Schupfart AG: Steuern 2026 sind bis Ende Oktober zu bezahlen
In Schupfart AG werden in den nächsten Tagen die Verfallanzeigen für die provisorischen Steuern 2026 verschickt. Der Restbetrag ist bis 31. Oktober fällig.

Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2026 zu begleichen.
Sollte der provisorische fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, dann wenden Sie sich an das Regio-Steueramt in Wallbach. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst.
Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen ist im Jahr 2026 0,25%.
Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2026 nicht möglich, wenden Sie sich an die Abteilung Finanzen Schupfart.
Seit dem 1. Januar 2019 sind das neue Steuergesetz sowie die neue Steuerverordnung in Kraft. Seither werden im Veranlagungsverfahren (Abgabe der Steuererklärung) und im Bezugsverfahren (Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand) Mahngebühren erhoben. Für Mahnungen von Steuer- und Verzugszinsausständen (provisorische wie auch definitive Steuern) werden CHF 35.00 und für deren Betreibung CHF 100.00 verrechnet.










