Wer die Steuererklärung vergisst, kassiert je nach Kanton eine Mahngebühr. Bei grossen Kantonen kommen so Millionenbeträge zusammen.
Kanton Aargau
Der Kanton Aargau nimmt mit Steuererklärungssündern Millionen ein. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe der Mahngebühren bei verspäteten Steuererklärungen ist kantonal unterschiedlich.
  • Zürich verlangt zum Beispiel nichts, Bern 60 Franken.
  • In bevölkerungsstarken Kantonen spülen Mahngebühren ordentlich Geld in die Kasse.
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In den meisten Kantonen ist die Frist zur Einreichung der Steuererklärung Ende März abgelaufen. Wer keine Fristverlängerung beantragt hat, erhält eine Mahnung. Einige Kantone sind kulant und verlangen keine Mahngebühren, andere wiederum stellen die Zahlungserinnerung in Rechnung.

Eine Nau.ch-Umfrage unter einwohnerstarken Deutschschweizer Kantonen zeigt nun: Mit den Mahngebühren für die vergessenen Steuererklärungen läppert sich da schnell ein Sümmchen zusammen.

Kanton Aargau erklärt verspätete Mahnungen

Im Kanton Aargau beträgt die Gebühr für die erste Mahnung 35 Franken. Wer seine Steuererklärung dann immer noch nicht einreicht, muss für die zweite Mahnung 50 Franken blechen.

Grundsätzlich sieht das kantonale Steuergesetz keine Kulanz vor – die Gebühren müssen umgehend in Rechnung gestellt werden.

Steuererklärung
Wer die Steuererklärung zu spät einreicht, muss je nach Kanton mit einer Mahngebühr rechnen.
Schweizer Franken
Da kommen mancherorts Millionenbeträge zusammen.
Kanton Aargau
Im Kanton Aargau wurden im Jahr 2023 insgesamt 6'226'810 Franken Mahngebühren ausgestellt.

Flurina Hoffmann vom Aargauer Departement für Finanzen und Ressourcen sagt aber zu Nau.ch: «Die Mahnungen können erst nach einer festgelegten Anzahl Tage nach Ablauf der Frist im System erstellt werden. Um Überschneidungen bei knappem Einreichen zu verhindern.» Die Anzahl Tage, bis eine Mahnung eintrifft, könnte daher variieren.

Im Jahr 2023 stellte der Kanton Aargau insgesamt knapp 160'000 Mahnungen aus. Daraus ergaben sich total Mahngebühren von rund 6,2 Millionen Franken.

Kanton Bern nimmt 11,7 Millionen Franken an Bussen ein

In Bern muss man bei einer verspätet eingereichten Steuererklärung 60 Franken bezahlen. Die jüngsten belastbaren Zahlen liegen drei Jahre zurück.

Für das Steuerjahr 2021 stellte der Kanton Mahngebühren von 7,2 Millionen Franken in Rechnung – bei rund 116’000 gemahnten Steuererklärungen. Dabei sind auch Mehrfachmahnungen mit einberechnet.

Wer auf die Mahnungen nicht reagiert, muss mit «Bussen infolge Verletzung von Verfahrenspflichten» rechnen. Im Kanton Bern kamen so 2021 rund 11,7 Millionen Franken zusammen.

Auch im als steuergünstig bekannten Kanton Zug verschwitzt der eine oder die andere die Frist zur Eingabe der Steuererklärung. Wer bis Ende April seine Erklärung nicht einreicht und die Frist nicht verlängert, erhält zunächst eine kostenlose Mahnung.

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Wer darauf wiederum nicht reagiert, erhält im September eine zweite, eingeschriebene Mahnung. Bei dieser werden dann 35 Franken fällig. Jährlich muss der Kanton Zug etwa 5000 kostenpflichtige zweite Mahnungen versenden. Damit nimmt er rund 150‘000 Franken pro Jahr ein.

Auch im Kanton Luzern ist die erste Mahnung gratis. Bei der zweiten Mahnung werden dann Gebühren von 40 Franken fällig. Bei jährlich 5000 bis 6000 kostenpflichtigen Mahnungen nimmt der Kanton so 200'000 Franken ein.

Keine Mahngebühren für Zürcherinnen und Zürcher

Über keine Mahngebühren müssen sich hingegen Steuerzahlende im einwohnerstärksten Kanton Zürich fürchten. Das Gleiche gilt zum Beispiel auch in St. Gallen.

Das heisst aber nicht, dass Zürcherinnen und Zürcher ungeschoren davonkommen, wenn sie die Steuererklärung vergessen. Wer die Erklärung trotz Mahnung nicht einreicht, muss mit einer Busse rechnen.

Die Höhe liegt im Ermessen der Zürcher Behörden. In normalen Fällen droht eine 1000-Franken-Busse. In schweren Fällen oder bei Wiederholung muss mit bis zu 10'000 Franken gerechnet werden.

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