Aargau senkt wie andere Kantone den Vergütungszins bei Steuern
Wer im Kanton Aargau die Steuern vorzeitig bezahlt, spart künftig deutlich weniger Geld. Die Regierung hat den Vergütungszins auf 0,25 Prozent gesenkt. Nur leicht reduziert wurde der Verzugszins bei verpasster Zahlungsfrist. Auch andere Kantone gehen diesen Weg.

Die Steuerämter im Aargau verschicken bald die provisorischen Steuerrechnungen für dieses Jahr. Wer gleich bezahlt, erhält einen Vergütungszins. Dieser lag in den vergangenen zwei Jahren bei 0,75 Prozent. Pro 1000 Franken gab es einen steuerfreien Bonus von 7.50 Franken.
Damit ist jetzt Schluss. Der Regierungsrat hat per Verordnung den Vergütungszins auf 0,25 Prozent gesenkt. Pro 1000 Franken gibt es noch 2.50 Franken. Dies ist eine Folge des tiefen Zinsniveaus.
Wer den Termin (Ende Oktober) für die Zahlung der provisorischen Steuerrechnung verpasst, muss jedoch weiterhin einen hohen Verzugszins bezahlen. Er beträgt von diesem Jahr an 4,5 Prozent. Dies sind 0,5 Prozentpunkte weniger als in den vergangenen zwei Jahren. Wer zu viel bezahlt hat, erhält einen Bonus von 0,25 Prozent.
Die Ansätze für den Verzugszins bei Steuern sind in den Nordwestschweizer Kantonen unterschiedlich. Der Kanton Solothurn verlangt 2026 wie in den Vorjahren 3,5 Prozent. Er gewährt anderseits keinen Vergütungszins für Vorauszahlungen. Wer letztlich zu viel bezahlt hat, erhält einen Rückerstattungszins von 0,25 Prozent.
Im Kanton Basel-Landschaft senkte der Regierungsrat den Verzugszins für 2026 auf 5 Prozent. Der Vergütungszins beträgt 0,1 Prozent. Im Kanton Basel-Stadt beträgt der Verzugszins für nicht bezahlte Steuerforderungen nach dem Fälligkeitsdatum 4 Prozent.
Im Kanton Bern ist der Verzugszins gleich hoch. Bei einer Vorauszahlung gibt es weiterhin einen Bonus von 0,25 Prozent – 0,5 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr.










