Zum Tag der Kinderrechte: Kinder gestalten den Kunstwürfel
Der Kinderrat Frauenfeld macht Kinderrechte sichtbar: Am 20. November 2025 zeigen im Kunstwürfel Kinder ihre Sicht auf Rechte, Schutz und Mitbestimmung.

Zum Tag der Kinderrechte am 20. November 2025 präsentiert der Kinderrat ausgewählte Kinderrechte im Kunstwürfel in der Altstadt, berichtet die Stadt Frauenfeld.
Der Kinderrat Frauenfeld ist ein Parlament für Kinder, die in Frauenfeld wohnen. Im Kinderrat haben die Kinder die Möglichkeit, gemeinsam ihre Themen und Sichtweisen zu diskutieren, ihre Anliegen auf Gemeindeebene einzubringen oder eigene Projekte umzusetzen.
Mitmachen können interessierte Frauenfelder Kinder im Alter von 10 bis 14 Jahre. Damit Kinder aus allen Stadtteilen vertreten sind, entsendet jedes Schulhaus zwei bis vier Delegierte.
Kinder bestimmen mit – Sitzungen im Rathaus
Im Verlauf eines Schuljahres finden vier Kinderrats-Sitzungen statt. Die erste Sitzung erfolgt nach den Sommerferien, die letzte kurz vor dem Schuljahresende. An der ersten Sitzung werden ein Co-Präsident und eine Co-Präsidentin gewählt.
Gemeinsam mit der Fachstelle Kinder- und Jugendanimation 20gi bereiten sie die Sitzungen vor und leiten diese. Die Kinderrats-Sitzungen finden jeweils an Mittwochnachmittagen im Rathaus statt.
Kreative Aktion zum Tag der Kinderrechte
Neben den regulären Ratssitzungen können sich die Kinder freiwillig in Projekt- und Arbeitsgruppen engagieren. Eine dieser Gruppen – die Projektgruppe «Tag der Kinderrechte» – arbeitete an einem Projekt zur Gestaltung dieses Tages und entschied sich, den Kunstwürfel künstlerisch zu gestalten.
Informationen zu Kinderrechten werden dort platziert und es gibt auch Infomaterial zum Mitnehmen. Zusätzlich lädt befestigte Strassenkreide am Kunstwürfel dazu ein, im Bodenbereich der Altstadt eigene Botschaften oder Zeichnungen zu hinterlassen.
Tag der Kinderrechte
Die Kinderrechtskonvention ist ein internationales Menschenrechtsabkommen und umfasst universell gültige Rechte von Kindern im Alter von 0 bis 18 Jahren. Da Kinder besonders schutzbedürftig sind, sollen die Kinderrechte ihre Entwicklung fördern und sie gleichzeitig vor Gefahren schützen.
Die 54 Artikel der Kinderrechtskonvention basieren auf vier zentralen Grundprinzipien: dem Recht auf Gleichbehandlung (Artikel 2), dem Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3), dem Recht auf Leben und bestmögliche Entwicklung (Artikel 6) sowie dem Recht auf Anhörung und Beteiligung (Artikel 12).
Die KRK wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Alle Staaten mit Ausnahme der USA haben die Konvention anerkannt.
Kinderrechtskonvention als Grundlage
Die Schweiz verpflichtete sich 1997 zur Umsetzung der KRK. Als am weitesten verbreiteter Menschenrechtsvertrag garantiert die Kinderrechtskonvention allen Kindern weltweit Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung und bildet damit eine zentrale Grundlage für eine kinderfreundliche Gesellschaft.










