Kanton Thurgau: Thurgau begrüsst neue Bankenregeln – mit Vorbehalt
Der Thurgauer Regierungsrat ist mit der Änderung des Bankengesetzes grundsätzlich einverstanden. Bei kleineren Banken fordert er präzisere Vorgaben.

Der Regierungsrat ist mit der Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission) grundsätzlich einverstanden. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans eidgenössische Finanzdepartement schreibt, begrüsst er die Zielsetzung der Vorlage sowie die Differenzierung zwischen systemrelevanten Banken und nicht systemrelevanten Banken. Betreffend nicht systemrelevanten Banken beantragt er, die qualitativen Anforderungen der Verantwortlichkeitsregelung auf Verordnungsstufe proportional und unter Berücksichtigung der Risikoprofile der Institute präzise festzulegen.
Damit blieben sie für die betroffenen Banken vorhersehbar und der Ermessensspielraum der Behörden werde begrenzt. Ebenfalls Teil des Massnahmenpakets zur Weiterentwicklung des «Too-Big-To-Fail»-Dispositivs ist die Änderung der Liquiditätsverordnung (Vorbereitungsanforderungen für den Bezug von Liquiditätsunterstützung bei Zentralbanken). Auch diese Änderung begrüsst der Regierungsrat grundsätzlich.
Betreffend nicht systemrelevante Banken erachtet er die vorgesehenen qualitativen Anforderungen indes als wenig zielführend und zu offen formuliert. Auch diesbezüglich beantragt er, sie proportional und unter Berücksichtigung der Risikoprofile der Institute präzise festzulegen.






