Kanton Thurgau: Regierung will Aufruf zum Ungehorsam weiter bestrafen
Der Thurgauer Regierungsrat lehnt eine Lockerung von Artikel 276 des Strafgesetzbuches ab.

Der Regierungsrat lehnt die Parlamentarische Initiative «Anpassung von Artikel 276 StGB und Artikel 98 MStG an die heutige Realität zur Stärkung der Meinungsäusserungsfreiheit» ab. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt, sei die Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit zum Schutz der militärischen Ordnung und der Funktionsfähigkeit der Armee weiterhin gerechtfertigt. Artikel 276 des Strafgesetzbuches bestraft die Aufforderung und die Verleitung zur Verletzung militärischer Dienstpflichten.
Die Vorlage soll die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch diese Bestimmung verringern, indem künftig auf die Bestrafung der blossen öffentlichen Aufforderung zum Ungehorsam verzichtet wird.










