Kanton Thurgau: Thurgau stimmt Pistenverlängerung nur mit Auflagen zu
Der Kanton Thurgau ist mit der Verlängerung der Pisten 28 und 32 am Flughafen Zürich einverstanden – aber nur mit verbindlichen Grenzen für den Nachtflugbetrieb.

Der Regierungsrat ist mit der Verlängerung der Pisten 28 und 32 am Flughafen Zürich zur Verbesserung der Sicherheit grundsätzlich einverstanden. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Bundesamt für Zivilluftfahrt aber schreibt, ist die Zustimmung an die Bedingung geknüpft, dass im Betriebsreglement verbindliche Einschränkungen festgelegt werden. Diese müssten gewährleisten, dass die Piste 28 nicht für Kapazitätssteigerungen oder eine Ausweitung des Flugbetriebs während der Nachtstunden genutzt wird.
Damit solle der wirtschaftliche Nutzen des Flughafens gesichert werden und zugleich sollen zusätzliche Belastungen für die Thurgauer Bevölkerung begrenzt werden, schreibt der Regierungsrat.






