Kanton Thurgau: Verzugszins bleibt auch 2027 bei 3,5 Prozent
Der Regierungsrat hat die Steuerzinssätze für 2027 festgelegt. Im Kanton Thurgau bleiben die Ausgleichs- und Rückerstattungszinsen bei 1 Prozent stabil.

Gestützt auf das Steuergesetz hat der Regierungsrat die Höhe des Zinsfusses für Ausgleichs-, Verzugs- und Rückerstattungszinsen für das Kalenderjahr 2026 festgesetzt. Die Zinsen für Guthaben sind trotz leicht ansteigender Inflation stabil. Die Schweizerische Nationalbank hat den Leitzins im Jahr 2025 von 0.5 Prozent auf 0 Prozent gesenkt und im laufenden Jahr auf diesem Stand beibehalten.
Die umliegenden Kantone belassen die Verzugszinsen voraussichtlich auf 4 bis 5 Prozent, der Bund lässt diese voraussichtlich bei 4 Prozent. Die Ausgleichs- und Rückerstattungszinsen verbleiben beim Bund auf 0 Prozent und bei den umliegenden Kantonen mehrheitlich unverändert. Nun hat der Regierungsrat entschieden, dass im Thurgau die Zinssätze für das Jahr 2027 für die Ausgleichs- und Rückerstattungszinsen bei 1 Prozent und der Verzugszins bei 3.5 Prozent belassen werden.






